Audi Cabriolet Forum

Normale Version: A3 Cabrio Verdeck Abdeckung ist defekt
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Hallo,
 
habe mir, vor einem Monat, ein gebrauchtes A3 Cabrio (S-Line, Quattro, BJ 2016) beim VW-Händler gekauft und leider erst später festgestellt, das die kleine Verdeck Abdeckung der C-Säule nicht mehr schließt. Siehe Bilder
Laut Händler ist dies kein Garantiefall, was mich schon sehr schockiert.
Wie kann ich diese Abdeckung selbst austauschen?
Wie kommt man da am besten dran?
Wie nennt man das Teil richtig? Smile
 
Danke für jeden Tipp.
Hallo,

mit Deinem Auto bist Du bei uns nicht an der richtigen Adresse, wir kümmern uns fast ausschließlich um das Cabriolet der Baureihe B3.

Versuche Dein Glück mal bei den A4/A5 Cabriofreunden. Dort gibt es inzwischen auch eine Rubrik für den A3.

Viel Erfolg!
OK. Vielen Dank für den Hinweis.

Danke und allzeit gute Fahrt.
Hallo xxxx,

ich stimme Andreas mit dem Verweis auf das andere Forum zu, allerdings würde ich dennoch den Händler um Ausbesserung bitten, wenn du das Fahrzeug erst vor einem Monat dort gekauft hast. Wenn der sich weigern sollte, würde ich mich direkt an die Firmenzentrale in Ingolstadt - Kundenservice wenden, dass die dich bei der Reklamation unterstützen. Die sind ganz nett und hilfsbereit dort.

Nebenbei könntest du abert auch einfach mal schauen, ob sich der Deckel beim Schließen irgendwo verklemmt oder die Gleitschienen/Gelenke vlt. einfach nur etwas Schmiermittel benötigen.
Kenne jetzt allerdings die Technik beim A3 nicht.
(05.05.2022, 12:14)meins0273 schrieb: [ -> ]
Laut Händler ist dies kein Garantiefall, was mich schon sehr schockiert.

Hallo!
Neben der (freiwilligen) Garantie - wo dieser Fehler/Schaden vielleicht sogar tatsächlich ausgenommen sein könnte - Garantiebedingungen studieren - gibt es ja auch noch die gesetzliche (!) Gewährleistung! Bei Neuware zwei Jahre, kann bei Gebrauchtware auf ein Jahr reduziert werden. Und in den ersten sechs Monaten (*) wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass ein Fehler bereits beim Kauf vorlag. Außer der Händler kann nachweisen, dass du für den Fehler verantwortlich bist.

Also weise den Händler mal auf seine gesetzliche Gewährleistungspflicht hin.

(*) Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber irgendwie geht es mir durch den Kopf, dass dieser Zeitraum doch sogar mal verlängert werden soll(te). Aber wenn der Kauf eh erst einen Monat her ist, ist das ja egal.
(05.05.2022, 19:56)Audiolet schrieb: [ -> ]
(05.05.2022, 12:14)meins0273 schrieb: [ -> ]
Laut Händler ist dies kein Garantiefall, was mich schon sehr schockiert.


(*) Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber irgendwie geht es mir durch den Kopf, dass dieser Zeitraum doch sogar mal verlängert werden soll(te). Aber wenn der Kauf eh erst einen Monat her ist, ist das ja egal.

Hallo,

seit dem 1.1.2022 gilt die Beweislastumkehr tatsächlich erst ab einem Jahr und nicht wie bisher ab 6 Monaten.

Sofern es hier keine äußere Einwirkung oder Fehlbedienung gegeben hat, die den Mangel verursacht hat ist das ein Fall für die Gewährleistung, auf die man beim Kauf vom Händler per Gesetz Anspruch hat.

Gruß Rainer
DANKE für die Bestätigung meiner Erinnerung  My Friend!