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Reinhold Module eintragen - Druckversion

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Reinhold Module eintragen - 1.8 - 15.01.2008

Hat jemand von euch schon mal eine Eintragung für die Reinhold-Module machen lassen?

Wäre super dankbar, wenn ich eine Kopie der Eintragung bekommen könnte.

Mir ist die Eintragung wichtig, da - wie mir gesagt wurde - alles was nicht eingetragen ist zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und somit zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führt.


RE: Reinhold Module eintragen - macco_play - 15.01.2008

hallo,

und ich bräuchte noch ne eintragung für mein nachträglich installiertes, programmierbares wischerrelais.Smile

nee, spass beiseite. ich glaube das wird wohl hier niemand eingetragen haben.


RE: Reinhold Module eintragen - H;o)lli - 15.01.2008

Ich lass dann mal auch die lästigen Formalitäten weg... immer diese Höflichkeiten stör'n doch nur...

Auf die Antwort bin ich wirklich sehr gespannt.

Es gibt Dinge, die kriegt man nie legal eingetragen - die Module gehören da IMHO dazu.
Der Hersteller liefert keine ABE, Audi schon gar nicht eine Freigabe und eine Einzelabnahme einer elektronischen Blackbox wird wohl kaum ein KFZ-Ingenieur in Diensten des TÜV et al vornehmen.
Ganz abgesehen davon, dass die Versicherung eine solche Blackbox trotz Eintragung nicht anerkennen muss. Dazu gehört nämlich mehr, als nur eine oberflächliche Funktionsprüfung im Wagen.

Will heissen: Selbst wenn irgendein TÜV-Ingenieur sich dazu hinreissen liesse, diese einzutragen, so würde er keine hinsichtlich der Betriebssicherheit notwendigen Dauertests und EMV-Tests machen.
Die Unterschrift wäre also ihr Geld nicht wert.


RE: Reinhold Module eintragen - Ollfried - 15.01.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Frage ist doch, ob eine Eintragung überhaupt nötig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ollfried


RE: Reinhold Module eintragen - 1.8 - 16.01.2008

erstmal an macco - unqualifizierte bemerkungen gehören nicht in das forum.

ich habe schon beim felgen eintragen mit dem prüfer gesprochen. wenn es bereits ein fahrzeug gibt, dass eine eintragung hat und wenn sich das verdeck ab 50 km/h nicht mehr öffnen läßt, sieht es mit der eintragung gut aus.

wenn die module tüv-eingetragen sind, besteht auch die abe und damit der allgemeine versicherungsschutz.

wenn die module nicht eingetragen sind, besteht keine abe und somit kein versicherungsschutz.


RE: Reinhold Module eintragen - macco_play - 16.01.2008

hallo?

was ist da bitte unqualifiziert? das erste war ein witz. sieheSmile. was soll man denn noch machen das es auch als scherz aufgefasst wird?

und mein zweiter satz ist nun mal die traurige wahrheit.

und nur zu bestätigung, hier ein auszug aus der artikelbeschreibung von reinhold-engineering.

"Hinweis:
Das Modul kann in Verbindung mit dem Audi 80 Cabrio 50Km/h Modul eingesetzt werden. Das Modul besitzt keine ABE."

soviel zu unqualifizierten aussagen.

schön grüss


RE: Reinhold Module eintragen - 1.8 - 16.01.2008

auch hallo?

"ich glaube das wird wohl hier niemand eingetragen haben" ... ist nicht "die traurige Wahrheit", sondern eine Vermutung von Dir.


RE: Reinhold Module eintragen - macco_play - 16.01.2008

und was ist daran unqualifiziert???


aber ich lasse mich gern eines besseren belehren...


RE: Reinhold Module eintragen - H;o)lli - 16.01.2008

Zitat:wenn es bereits ein fahrzeug gibt, dass eine eintragung hat und wenn sich das verdeck ab 50 km/h nicht mehr öffnen läßt

Dass sich das Verdeck ab 50Km/h nicht mehr öffnen lässt, kann jeder leicht prüfen, aber was bedeutet in diesem Zusammenhang "wenn es bereits ein Fahrzeug mit Eintragung gibt"?
Worauf basiert dann diese Eintragung noch, d.h. welche weiteren Prüfbedingungen müssen dabei erfüllt sein?
Welche gesetzlichen Vorgaben muss der allererste Prüfer, welcher die Eintragung vorgenommen hat, geprüft haben?
Können sich alle nachfolgenden Prüfer darauf blind verlassen?

Wenn Du so an der ABE Deines Fahrzeuges hängst (obwohl die Module schon mal keine ABE besitzen), dann würde ich an Deiner Stelle den Prüfer ganz genau löchern, woran eine erfolgreiche Erstprüfung (deutsche und EU-Richtlinien, gesetzliche Vorgaben, Normen) geknüpft ist.


Und die von Olli aufgeworfene Grundfrage bleibt ebenfalls noch unbeantwortet: Was muss eingetragen werden, und was nicht?
Wo wird dies gesetzlich geregelt?


Ach, und bitte - immer locker bleiben, Jungs.... und beim Thema.


RE: Reinhold Module eintragen - 1.8 - 16.01.2008

anwort von herrn reinhold persönlich:

Hallo,

eine eintragung ist leider nicht möglich, weil das Dach keinen einklemmschutz hat, aber automatisch läuft. Ich kann Ihnen beide Module für 109,90 plus 5,90 Versand anbieten. Wenn Sie bestellen möchten, brauchen wir die Lieferanschrift.

Gruß, A.Reinhold