16.12.2009, 13:24
Hallo,
meine Neuanschaffung macht mir etwas Sorgen.
Der Wagen wurde 1994 in Deutschland zugelassen und bis 2001 Scheckheft gepflegt.
2001 wurde der Wagen vom Erstbesitzer mit nach Frankreich genommen (für sein Ferienhaus) und auch dort zugelassen. Die Franzosen haben den Fahrzeugbrief einbehalten und das Fahrzeug wurde in Deutschland beim Straßenverkehrsamt gelöscht.
2006 erfolgte dann eine Wiederzulassung in Deutschland. Da die Franzosen den alten deutschen Fahrzeugbrief nicht herausgaben wurde beim TÜV Hessen ein Abnahme durchgeführt und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 erstellt.
Mein Problem:
In den Abnahme-Dokumenten des TÜV-Hessen stehen die Daten welche vom Straßenverkehrsamt in die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 übernommen werden sollen. Da steht unter Punkt \'K\' (ABE): 251/1 und unter Punk \'6\': Datum der ABE.
Das Straßenverkehrsamt hat diese zwei Daten aber nicht übernommen/ignoriert. Somit ist auch mein frisch verbauter EURO2 Nachrüst-Kat vermutlich nicht eintragungsfähig, da er sich ja auf die ABE 251/1 bezieht.
Frage:
Kann ich beim Straßenverkehrsamt darauf bestehen, daß die Werte des TÜV-Gutachtens eins zu eins übernommen werden oder kann das Amt stur bleiben und die Eintragung der ABE + Kat verweigern?
Ich bin wirklich ratlos. Ich habe lange nach einem gepflegten, unverbastelten Audi-Cabriolet gesucht und jetzt das.
Viele Grüße,
Carsten
meine Neuanschaffung macht mir etwas Sorgen.
Der Wagen wurde 1994 in Deutschland zugelassen und bis 2001 Scheckheft gepflegt.
2001 wurde der Wagen vom Erstbesitzer mit nach Frankreich genommen (für sein Ferienhaus) und auch dort zugelassen. Die Franzosen haben den Fahrzeugbrief einbehalten und das Fahrzeug wurde in Deutschland beim Straßenverkehrsamt gelöscht.
2006 erfolgte dann eine Wiederzulassung in Deutschland. Da die Franzosen den alten deutschen Fahrzeugbrief nicht herausgaben wurde beim TÜV Hessen ein Abnahme durchgeführt und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 erstellt.
Mein Problem:
In den Abnahme-Dokumenten des TÜV-Hessen stehen die Daten welche vom Straßenverkehrsamt in die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 übernommen werden sollen. Da steht unter Punkt \'K\' (ABE): 251/1 und unter Punk \'6\': Datum der ABE.
Das Straßenverkehrsamt hat diese zwei Daten aber nicht übernommen/ignoriert. Somit ist auch mein frisch verbauter EURO2 Nachrüst-Kat vermutlich nicht eintragungsfähig, da er sich ja auf die ABE 251/1 bezieht.
Frage:
Kann ich beim Straßenverkehrsamt darauf bestehen, daß die Werte des TÜV-Gutachtens eins zu eins übernommen werden oder kann das Amt stur bleiben und die Eintragung der ABE + Kat verweigern?
Ich bin wirklich ratlos. Ich habe lange nach einem gepflegten, unverbastelten Audi-Cabriolet gesucht und jetzt das.
Viele Grüße,
Carsten