11.06.2014, 00:51
(10.06.2014, 22:53)Doppelherz schrieb: Danke Wolfgang, ich glaube damit hast Du etwas Ruhe reingebracht. Den Rechtsspruch fand ich sehr interessant.
Bei allem Bedürfnis nach Ruhe: Die Nachbarskatze einfangen und töten, das sind schon mal zwei Straftatbestände in einem.
So ein Ultraschaller aufstellen: Gerne; schön wenn es wirkt. Die Katze verjagen oder mal mit dem Gartenschlauch nassspritzen, damit sie sich einen anderen Lieblingsplatz aussucht, auch gut.
Aber sie töten, weil sie Tapser oder Haare auf dem heissgeliebten Cabrio hinterlässt? Und dann noch mit "fehlender Empathie" argumentieren?
Geht's noch?
Stephan