23.07.2020, 11:44
Grüße,
bei meinem Coupé (Typ89), welches ich 2018 aus der Schweiz holte, habe ich ein Vollgutachten gem. §21 StVZO durchführen lassen. Ausnahmegenehmigung für die fehlende LWR problemlos. Der Prüfer meinte jedoch, dass bei Importfahrzeugen jede Veränderung eingetragen werden muss. Da ich Stahlflexbremsleitungen (bei deutschen Kfz kein Problem, da hier die ABE reicht) verbaut hatte, wurden die gleich mit abgenommen und eingetragen, genau wie die Bolerofelgen.
Alex
bei meinem Coupé (Typ89), welches ich 2018 aus der Schweiz holte, habe ich ein Vollgutachten gem. §21 StVZO durchführen lassen. Ausnahmegenehmigung für die fehlende LWR problemlos. Der Prüfer meinte jedoch, dass bei Importfahrzeugen jede Veränderung eingetragen werden muss. Da ich Stahlflexbremsleitungen (bei deutschen Kfz kein Problem, da hier die ABE reicht) verbaut hatte, wurden die gleich mit abgenommen und eingetragen, genau wie die Bolerofelgen.
Alex
"You´re ready for an Audi"