12.01.2006, 21:09
Hi also wenn du sogar eine Freigabe der Versicherung hattest, müssen sie den Gutachter bezahlen... Nach der Schadenminderungspflicht sind sie berechtigt das vorliegende Gutachten nach Besichtigung zu kürzen..... Im Fall des Haftpflichtschadens ist die Wahl des Gutachters dir überlassen, weil du der Geschädigte bist...
Also muss die Versicherung den Gutachter auf alle Fälle bezahlen!
Hattest du denn eine schriftlich Freigabe der Versicherung und eine Kostenübernahme des Schadens? Wenn ja hat die Versicherung keine andere Wahl als zu zahlen.
Das einzige Problem was sich ergibt falls sie es dennoch nicht machen ist, dass du nicht auf Kosten der Versicherung gegen sie klagen kannt zumindestens vorerst, weil das kannst du nur bei dem Schädiger machen..... dann muss die Versicherung auf alle Fälle zahlen.... Naja also bei so einem Fall würde ich auf alle Fälle einen RA nehmen... haste denn rechtschutz? Wie hoch war der Unfallschaden? Weil das Gutachten mir recht teuer erscheint...
MFG
Panicpeter
Also muss die Versicherung den Gutachter auf alle Fälle bezahlen!
Hattest du denn eine schriftlich Freigabe der Versicherung und eine Kostenübernahme des Schadens? Wenn ja hat die Versicherung keine andere Wahl als zu zahlen.
Das einzige Problem was sich ergibt falls sie es dennoch nicht machen ist, dass du nicht auf Kosten der Versicherung gegen sie klagen kannt zumindestens vorerst, weil das kannst du nur bei dem Schädiger machen..... dann muss die Versicherung auf alle Fälle zahlen.... Naja also bei so einem Fall würde ich auf alle Fälle einen RA nehmen... haste denn rechtschutz? Wie hoch war der Unfallschaden? Weil das Gutachten mir recht teuer erscheint...
MFG
Panicpeter

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