17.01.2006, 17:41
Zur Frage der Gutachterkosten:
Das KG Berlin hat wie folgt entschieden (Leitsatz):
Der Schädiger hat dem Geschädigten die Kosten des Sachverständigengutachtens zur Schadensfeststellung regelmäßig auch dann zu ersetzen, wenn dieses objektiv ungeeignet ist, ohne dass der Geschädigte dies zu vertreten hat.
Gericht: KG Berlin 12. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 15.11.2004
Aktenzeichen: 12 U 18/04
Ich hoffe der Rat ist ausreichend. Wenn die Versicherung zickt, dann suche bitte einen RA-Kollegen von mir in Deiner Nähe auf.
Michael.
Das KG Berlin hat wie folgt entschieden (Leitsatz):
Der Schädiger hat dem Geschädigten die Kosten des Sachverständigengutachtens zur Schadensfeststellung regelmäßig auch dann zu ersetzen, wenn dieses objektiv ungeeignet ist, ohne dass der Geschädigte dies zu vertreten hat.
Gericht: KG Berlin 12. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 15.11.2004
Aktenzeichen: 12 U 18/04
Ich hoffe der Rat ist ausreichend. Wenn die Versicherung zickt, dann suche bitte einen RA-Kollegen von mir in Deiner Nähe auf.
Michael.

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