15.06.2009, 18:12
Einen RA kannst du immer noch einschalten...
Einfacher ist es, wenn du erst mal bei der Bußgeldstelle nachfragst!
Die schicken die Sachen trotzdem raus, auch wenn die Verjährung eingetreten ist.
Ich weiss nicht, ob die das mit Absicht machen oder denen das nicht auffällt!
Habe schon so einiges mitbekommen vor Gericht!
Grüße
Einfacher ist es, wenn du erst mal bei der Bußgeldstelle nachfragst!
Die schicken die Sachen trotzdem raus, auch wenn die Verjährung eingetreten ist.
Ich weiss nicht, ob die das mit Absicht machen oder denen das nicht auffällt!
Habe schon so einiges mitbekommen vor Gericht!
Grüße
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200
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