25.03.2007, 23:01
Hallo Jungs,
ich habe mich im Internet schon zu diesem Thema informiert, aber für meinen konkreten Fall keine Info bekommen.
Folgende Situation:
Da das Wetter nun endlich schön wird, werd ich mal mein Cab zulassen. Da die HU aber im Januar abgelaufen ist, muß ich bevor ich zur Zulassungsstele kann, noch paar Sachen eintragen lassen und die HU neu machen. Ich muß jetzt halt nur irgendwie zum TÜV-Termin. Da ich vor dem Einragen der Räder noch zum Spengler meines Vertrauens muß, lass ich die Abnahmen und die HU gleich bei ihm im Hause machen (da kommt der TÜV-Prüfer jeden Donnerstag hin). Und da kommt die Frage auf. Im Netz (StVZO) habe ich gelesen, dass man mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug auf dem direkten weg zur Zulassungsstelle oder zum TÜV fahren darf.
Wie ist es in meinem Fall? Erstens ist die Werkstatt ca 20km von meinem Wohnort weg und zweitens ist es eben eine Werkstatt und keine TÜV-Stelle.
Weis jemand wie die Rechtslage ist?
Oder bleibt mir nur noch die Möglichkeit einen Hänger zu besorgen und das Fahrzeug auf dem Hänger hin zu fahren? Wahrscheinlich wird es die sicherere Lösung sein?????
Gruß
AL
ich habe mich im Internet schon zu diesem Thema informiert, aber für meinen konkreten Fall keine Info bekommen.
Folgende Situation:
Da das Wetter nun endlich schön wird, werd ich mal mein Cab zulassen. Da die HU aber im Januar abgelaufen ist, muß ich bevor ich zur Zulassungsstele kann, noch paar Sachen eintragen lassen und die HU neu machen. Ich muß jetzt halt nur irgendwie zum TÜV-Termin. Da ich vor dem Einragen der Räder noch zum Spengler meines Vertrauens muß, lass ich die Abnahmen und die HU gleich bei ihm im Hause machen (da kommt der TÜV-Prüfer jeden Donnerstag hin). Und da kommt die Frage auf. Im Netz (StVZO) habe ich gelesen, dass man mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug auf dem direkten weg zur Zulassungsstelle oder zum TÜV fahren darf.
Wie ist es in meinem Fall? Erstens ist die Werkstatt ca 20km von meinem Wohnort weg und zweitens ist es eben eine Werkstatt und keine TÜV-Stelle.
Weis jemand wie die Rechtslage ist?
Oder bleibt mir nur noch die Möglichkeit einen Hänger zu besorgen und das Fahrzeug auf dem Hänger hin zu fahren? Wahrscheinlich wird es die sicherere Lösung sein?????
Gruß
AL