Genaue Ausstattung ab Werk feststellen - wie?
#31
Hi,
ja so ist das. Auch bei meinem Fuhrpark ist nicht jeder Werkstattaufenthalt (Inspektion usw.) im System gelistet, obwohl abgestempelt wurde. Auch ein Ausdruck wurde mir nicht mitgegeben, wie erwähnt. Da ich aber langjähriger Kunde bin, wurde mir mal ein Blick gewährt, weil jemand schnell zur Toilette musste. Das hat mir bisher gereicht. Aber irgendwann werde ich wohl mal eine Historie ziehen. Weil ich die auch nicht für unwichtig halte.


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Gruß
Andreas
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Respekt Ein Fünfer in Ehren kann keinem Verwehren Ätschibätsch    [Bild: 658269_3.png]






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#32
(05.12.2017, 15:01)charly74 schrieb: ... Beispiele gibt es viele: rote Kennzeichen verleihen usw...

Hallo Charly,

Beziehungen schaden nur dem, der keine hat  Zwinker

Die Frage ist aber, wie man "verleihen" definiert. Lassen wir mal das 07er-Kennzeichen aussen vor. Da sehe ich auch keinen wirklichen Interpretationsspielraum.
Anders sehe ich das allerdings beim 06er-Kennzeichen ("Händlerkennzeichen"). Dieses ist m.M.n. nicht personen- sondern betriebsgebunden.
Schaut man sich dazu das Urteil des BGH vom 28.06.2006 (Az.: IV ZR 316/04) an

Zitat:Der BGH geht davon aus, daß sich der Versicherungsschutz nur auf solche Fahrzeuge bezieht, „die mit dem Betrieb des Versicherungsnehmers in irgendeiner Beziehung“ stehen...

komme ich zu dem Ergebnis, dass es durchaus zulässig ist, wenn ich mein nicht zugelassenes Fahrzeug mit dem roten Kennzeichen der Werkstatt dorthin überführe, um es reparieren zu lassen.
Wie gesagt - meine persönliche Meinung und mein Smile sieht das auch so.

Aber interessanter Fall, den Du da schilderst.
Da in der Historie aber keine personenbezogenen Daten vorhanden sind, die einem besonderen Schutz unterliegen, dürfte m.M.n. die richterliche Anordnung deshalb erforderlich gewesen sein, weil Niemand verpflichtet ist, betriebsinterne, nicht personenbezogene, Daten an Dritte herauszugeben.
Aber genug "Juristerei" Zwinker 

Den Meisten dürfte es ja nur darum gehen, die Ausstattung ab Werk festzustellen, da sie i.d.R. nicht Erstbesitzer sind. Und dafür reichen ja die ersten Seiten - ohne Reparaturhistorie.
Wobei das bei ErWin erhältliche Dokument optisch viel mehr "hermacht" als der Onlineausdruck des Händlers.

Gruß
Peter
Was stört es die deutsche Eiche, wenn sich eine Wildsau an ihr reibt?  Ich lach mich wech
Mein PN-Speicher ist voll. Bei Fragen oder Hinweisen bitte eine Email schreiben.
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#33
Guten morgen,

der Grund, warum manche bei der Kundenbetreuung noch Auskunft bekommen und andere zu Audi Tradition geschickt werden liegt wohl am Alter des Fahrzeuges.
Alle Fahrzeuge, die 20 Jahre und älter sind, werden von Audi Tradition betreut, für Jüngere gibts die Auskunft wohl noch direkt über Audi.
Aber wie Peter_Pan schon erwähnte sind 8.- Euro bei ERWIN fuer eine Stunde Flatrate gut angelegt. Dort gibt es RLFs etc. und die Ausstattung auf einmal ...

Meine Erfahrungen mit dem AUDI-Service waren aber deutlich besser als bei Audi-Tradition. Letztere haben auf Mails nicht mal geantwortet ...
Gruss
Joe


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