Standlicht und Nebelscheinwerfer erlaubt?
#21
okaaaaaaaaaay...... Das ja man doof Das ja man doof
daher die eher "geteilte" meinung der prüfer...ist wohl eher ne auslegungssache,ob das obere standlicht nun integriert im sw ist,oder nicht...denn,wenn das sw-ablendlicht an ist,ist das standlicht ja eher "unscheinbar"im gegensatz zu den unteren in den neblern.....wie auch immer...
erstaulnich,das die von dir erwähnten "bmw-ringe" als begrenzungsleuchten akzeptiert werden..,da sehe ich die oberen bei unsere sw. ja dann doch eher in diesem speziellen falle,als "begrenzungslampen"....ich liebe dieses land.. <_<
da muss ich mich diesen sommer wohl mal wieder an schwiegerpapis pick-up in den usa ranmachen...,kettenlenkrad,überbreite puschen usw....und alles ohne tüv..,das beruhigt mich dann wieder...keine angst...ist nur ein spass..er fährt nen ganz normalen pick up.. Zwinker ,NOCH!!!...irgendwo muss man sich ja austoben... <_<
sei es drum....ich lass es so...
danke dir!
gruss,holli
Killed by Fire..RIP
Fünf Töpfe, roter Deckel,rest Grau..--->Mehr Infos unter CAR
Leider keine LEDs im Vorrat UND TT-Adapter seit 2006 nicht mehr!, daher bitte keine Anfragen mehr! Dickes SORRY! 
[Bild: r5euncp9.jpg]
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#22
Zitat:daher die eher "geteilte" meinung der prüfer...ist wohl eher ne auslegungssache,ob das obere standlicht nun integriert im sw ist,oder nicht
Ich hatte mal einen alten 5er BMW angehalten, der auch 4 Begrenzungsleuchten hatte. Die orig. waren im runden Scheinwerfer oberhalb und die nachträglich verbauten in den weiß/ schwarzen Frontblinkern (in.pro).
In der ABE stand explizit drin, dass die orig. Begrenzungsleuchten abgeklemmt werden müssen, da sonst nicht zulässig! Es durften also laut ABE auch nur 2 leuchten....

*Flüstermodus an*
Ich meine, wenn du die roten Blinkerecken fährst, dann kannste auch die 4 Begrenzungsleuchten fahren. Wird eh als "Tateinheit" gewertet! Big Grin B)
*Flüstermodus aus*
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

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#23
Zitat:*Flüstermodus an*
Ich meine, wenn du die roten Blinkerecken fährst, dann kannste auch die 4 Begrenzungsleuchten fahren. Wird eh als "Tateinheit" gewertet!&nbsp;
*Flüstermodus aus*
[Bild: isagnix.gif]
[Bild: hihi.gif]
tze...äh*hüstel*,grübel...tja ich....ähhhh,ja nee....na ja....also..,natürlich nur im sommer im winter sind die gelb..und ich blinke natürlich nicht,herr wachtmeister..ist doch klar..dann würden sie ja rot leuchten...
okay...ein tatbestand...
[Bild: nix-sag.gif]
bin wech.....danke...
Nix wie weg!
Killed by Fire..RIP
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#24
Zitat:Originally posted by Skorpi@8 February 2005, 18:19:22
JA!!!
Es dürfen, wie du es schon richtig sagst, nur 2 Standlichter leuchten!

Gruß!
Also bei mir leuchten die Standlichter im Scheinwerfer und im (Porsche)Nebler... und das alles mit TÜVsegen!!!

Hatte damals sogar extra beim Tüv angerufen um das zu erfragen- definitiv gabs da ne POSITIVE Antwort - maximal 4 Standlichter dürfen nach vorne hin leuchten... (nach hinten weiss ich es nicht, hab ja nur für vorn gefragt) Zwinker Bääääää
EX-Cabbi!!!!
Audi A8 / 4,2 quattro / Bj. 2001
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#25
Okaaaayyy..... hab mal wieder nicht bis zum Ende gelesen!!!

(war ja auch laaange nicht da) B)
EX-Cabbi!!!!
Audi A8 / 4,2 quattro / Bj. 2001
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