Keine Teilkasko-Leistung für Autoscheiben bei Verschleiß
#1
Hallo,

ich wollte Euch das Urteil nicht vorenthalten:

http://www.versicherungsjournal.de/versi...php?link=1

Persönlich finde ich das richtig, dass die
Versicherungsgemeinschaft für abgenutzte Kunststoffscheiben
nicht aufkommt....

Grüße, Thomas.
[Bild: show-image_350-11102922381004.jpg]

Audi-Zentrum Erzgebirge

2,3 E, EZ 08/91, Wurzelholz, beiges Leder, weiße Blinker, DE, 5 Kanal-Verstärker, JVC USB/SD Radio, ,
Edelstahlauspuff "G-Power"ab Kat, Felgen RIM 7,0Jx17 H2 "Racing White", Tieferlegung

Alltag: Audi A 4 2.0 TDI (8K) 143 PS mit S-Line Paket ( 19 Zoll Felgen), leider ohne Ablagepaket
("Steck doch den Atlas hinter den Sitzen!" "Ha,Ha..Un ")
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#2
Hi Heinzman,

zu dem Thema will ich auch mal schnell meinen Senf los werden.
Ich kann deine Ansicht verstehen, jedoch will ich noch was zu bedenken geben.
Durch dieses Urteil haben die Versicherungen leichtes Spiel sich aus schäden heraus zu winden.
Sagen wir mal dir Fällt ein Ast oder ähnliches auf die Scheibe und diese bekommt dadurch einen Riss.
Nun ist deine Scheibe weil sie nicht ganz neu ist etwas milchig oder hat einen Gelbstisch, woraufhin die Versicherung behauptet die Scheibe sei nur aufgrund von schon vorhandenem Verschleiß gerissen.
Das hat zur Folge das die Versicherung nicht zahlt und du auf dem Schaden sitzen bleibst.
Viel besser finde ich die Entscheidung unserer Versicherung. Bei uns war es ähnlich wie in dem von dir verlinkten Artikel.
Unsere Versicherung übernahm den Schaden zog uns jedoch wegen des Alters der Scheibe einen Teil (wenn ich es noch richtig im Kopf hab 25%) der ausgezahlten Summe ab.

Viele Grüße
Sebi
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#3
Hi,

Im zitierten Fall war aber unstrittig, dass der Schaden durch Alter bei bestimmungsgemässen Gebrauch (Dach einfalten) und ohne äussere Ursache aufgetreten ist.

Zitat:
"Versichert seien jedoch grundsätzlich nur Beschädigungen oder Zerstörungen, die durch eine Einwirkung von außen entstanden sind. Innere Ursachen, wie zum Beispiel eine Materialversprödung, seien hingegen nicht Gegenstand einer Teilkaskoversicherung."

Also ein entweder/oder. Dein Beispielsfall wäre ein sowohl-als-auch.

Wenn ich mich nicht irre, dann kann die Versicherung bei einem Austausch eines zerstörten Bauteiles durch ein Neuteil dem Versicherungsnehmer eine Wertsteigerung abziehen, wenn das ersetzte Bauteil bereits vorgeschädigt war. Wenn das in den Versicherungsbedingungen drin steht.
Tante Google wird dazu aus:
http://www.kfz-versicherung724.de/lexiko...tausch.php

Das könnte bei einer kurz-vor-Tod Heckscheibe (milchig, Gelbstich, Ermüdungsrisse überall) durchaus zu einem massiven Abzug führen.

Und das ist auch richtig so.

MfG

Stephan
Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.
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