23.06.2021, 21:48
Hallo zusammen,
In der Vorabversion wir zuerst geprüft, ob das entsprechende Lenkrad noch verbaut ist. Der Händler muss das dokumentieren und dem Hersteller melden, dass ein anderes verbaut ist. Was für eins ist egal…..
Die sogenannte 12 Monatsfrist ist nur zum Teil richtig. Wenn der Besitzer nach 12 Monaten immer noch nicht reagiert hat bekommt er ein 2. Schreiben, mit der Pflicht zum Aufsuchen eines Vertragspartners innerhalb von 30 Tagen, ansonsten wird die Zulassungsstelle den Wagen kostenpflichtig stillgelegt…
Gruß Michael
In der Vorabversion wir zuerst geprüft, ob das entsprechende Lenkrad noch verbaut ist. Der Händler muss das dokumentieren und dem Hersteller melden, dass ein anderes verbaut ist. Was für eins ist egal…..
Die sogenannte 12 Monatsfrist ist nur zum Teil richtig. Wenn der Besitzer nach 12 Monaten immer noch nicht reagiert hat bekommt er ein 2. Schreiben, mit der Pflicht zum Aufsuchen eines Vertragspartners innerhalb von 30 Tagen, ansonsten wird die Zulassungsstelle den Wagen kostenpflichtig stillgelegt…
Gruß Michael