Gutachten fehlerhaft erstellt
#1
Hallo

Habe da ein kleines Problem mit einem Gutachter, schildere mal den Fall!

Also mir ist ein Auto in die Seite gefahren daraus ist natürlich ein ganz toller Schaden entstanden.
Der Unfallgegner war Schuld, wie Er auch sofort zugab. Soweit so gu, aber nachdem mich die Versicherung des Gegners zu einem Gutachter meiner Wahl schickte und ich mein Fzg. begutachten ließ waren die der Meinung das Fzg. müsste erneut von dem Hauseigenen Gutachter überprüft werden da die Schadenhöhe doch sehr hoch wäre.
Nach der Begutachtung durch den Hauseigenen Gutachter ist dieser zu einer geringeren Schadenhöhe gekommen, welche ich auch so annahm.
Nach der Regulierung des Schadens, welches sehr gut verlief, bekam ich jedoch Post meines zuvor von mir gewählten Gutachters der nun die Gutachtenkosten von mir erstattet haben will!
Die Versicherung des Gegners sagte mir dazu nur das Sie das felerhafte Gutachten des Herrn ....... nicht zahlen werde da es nicht korrekt ist.

Nun sitze ich auf einer Rechnung in Höhe von €580.-
Was soll ich nun tun außer zum Anwalt zu rennen?
Ist das überhaupt rechtens, das der Gutachter das Geld von mir einfordert, obwohl das Gutachten fehlerhaft ist?


Vielen Dank im vorraus an alle Paragraphen Cracks hier!!
Dieser Eintrag ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig!!!<br>2,3er mit schönem Auspuff und xenon und das übliche lalala
<embed src="http://img256.imageshack.us/slideshow/smilplayer.swf" width="426" height="320" name="smilplayer" id="smilplayer" bgcolor="FFFFFF" menu="false" type="application/x-shockwave-flash" pluginspage="http://www.macromedia.com/go/getflashplayer" flashvars="id=img256/1188/1173987654w2z.smil"/>
<br/><a
Zitieren }
Bedankt durch:
#2
Mein Tip(p), ohne die Antworten der Cracks in diesem Board vorweg zu nehmen:

Du kannst jederzeit einen Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt der örtlichen Verbraucherzentrale buchen. Kostet so ca. 15,-/Viertelstunde, reicht aber meistens locker aus.
Solltest lediglich alle relevanten Unterlagen dabei haben.

Mir hat sowas in der Vergangenheit schon recht gut weitergeholfen.
Im Falle eines Falles rät der Dir dann auch, einen persönlichen Rechtsanwalt zu nehmen, sollte es nötig sein.

Viel Erfolg!

H Zwinker lli
Consider use of this forum to be a privilege, not a right.

[Bild: 118275_5.png]
Zitieren }
Bedankt durch:
#3
Guten Abend!

Welch ein Zufall - in der aktuellen "Auto Bild" steht etwas über "Unfallabrechung" (Rubrik; "Der Auto Bild Ratgeber").

Zitate:

Gutachterkosten; Ab einer Bagatellgrenze von rund 1000 Euro zahlt die Haftpflicht einen Gutachter. Der Geschädigte darf ihn selbst wählen.

Rechtanwaltskosten: Der Geschädigte kann einen Anwalt seiner Wahl mit der Regulierung beauftragen.

Kostenpauschale: Für Telefon, Porto und andere Kosten können ohne Nachweis 30 Euro angesetzt werden.

-Ich denke, daß die Versicherung, nach den Angaben von "Auto Bild"-Rechtsexperten, muß die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Gutachter voll und ganz tragen!


Ich hoffe, daß ich Dir helfen konnte und verbleibe mit

Schönen Grüße aus der DOM-Stadt B)
Zitieren }
Bedankt durch:
#4
Hi also wenn du sogar eine Freigabe der Versicherung hattest, müssen sie den Gutachter bezahlen... Nach der Schadenminderungspflicht sind sie berechtigt das vorliegende Gutachten nach Besichtigung zu kürzen..... Im Fall des Haftpflichtschadens ist die Wahl des Gutachters dir überlassen, weil du der Geschädigte bist...
Also muss die Versicherung den Gutachter auf alle Fälle bezahlen!
Hattest du denn eine schriftlich Freigabe der Versicherung und eine Kostenübernahme des Schadens? Wenn ja hat die Versicherung keine andere Wahl als zu zahlen.
Das einzige Problem was sich ergibt falls sie es dennoch nicht machen ist, dass du nicht auf Kosten der Versicherung gegen sie klagen kannt zumindestens vorerst, weil das kannst du nur bei dem Schädiger machen..... dann muss die Versicherung auf alle Fälle zahlen.... Naja also bei so einem Fall würde ich auf alle Fälle einen RA nehmen... haste denn rechtschutz? Wie hoch war der Unfallschaden? Weil das Gutachten mir recht teuer erscheint...
MFG
Panicpeter
Zitieren }
Bedankt durch:
#5
Also
1. Habe von der VVD ein Schriftstück bekommen zitat: wir bestätigen die alleinige Haftung unseres Versicherungsnehmers und die unverzügliche Übernahme der zur Schadenbeseitigung erforderlichen Kosten nach Vorlage der entsprechenden Belege. Zitat ende.

2. Habe daraufhin angerufen und gefragt was sie zur Vorlage benötigen und sie sagten gehen sie zu einem Gutachter.

Denke mal das der Gutachter (der scheinbar den Versicherern schon bekannt ist) Denkt die Kosten einfach mal von mir zu holen bzw es zu versuchen denke aber das diese vorgehensweise garnicht Rechtens ist!!
Dieser Eintrag ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig!!!<br>2,3er mit schönem Auspuff und xenon und das übliche lalala
<embed src="http://img256.imageshack.us/slideshow/smilplayer.swf" width="426" height="320" name="smilplayer" id="smilplayer" bgcolor="FFFFFF" menu="false" type="application/x-shockwave-flash" pluginspage="http://www.macromedia.com/go/getflashplayer" flashvars="id=img256/1188/1173987654w2z.smil"/>
<br/><a
Zitieren }
Bedankt durch:
#6
Also ich bin kein Rechtsexperte, aber:

Die Sachlage sollte man nach dem Verursacherprinzip betrachten.
Der Gutachter wurde durch Dich beauftragt. Somit ist es rechtens Dir die Rechnung zu stellen.
Allerdings hast Du das ja nicht gemacht weil Du mal so lust drauf hattest, sondern weil Dir jemand Dein Auto verbeult hat.
Dieser wiederum ist der Verursacher, der die Kosten durch seinen Versicherer übernimmt.
Es wäre sicherlich ratsam gewesen die Versicherung explizit nach dem zu beauftragenden Gutachter zu fragen, denn die Versicherung hat (je nach Vertrag) das Recht zur Vorgabe des Gutachters, da diese auch die Rechnung zu tragen hat.
Dumm ist, dass Du nur ein Telefonat zur Beweislage hast und keine schriftliche Äusserung der Versicherung. Das erschwert die Beweisführung.
Letzendlich ist entscheidend, dass die Versicherung um ein Gutachten gebeten hat und unabhängig davon wer den Gutachter gewählt hat somit wieder der Verursacher ist.
Tatsache ist auch, dass dadurch ein Gutachten erstellt wurde, welches zu Abwicklung der Kostenerstattung ausreichend gewesen wäre. Doch über den durch Dich gewählten Gutachter hinaus, wurde durch den Versicherer noch ein weiterer Gutachter bestellt und das nur aus einem Grund: Kosten der Erstattung senken. Der Verursacher ist auch hier wieder der Versicherer.
Durch dieses Vorgehen ist meines Erachtens klargestellt, dass Du zu keiner Zeit die Kosten verursacht hast und somit auch nicht tragen mußt.

Das ist meien Meinung!

Tschau ich bin raus.
A4 Cabrio mit 3 Liter Spritvernichter in Atlasgrau und schwarzer Leder/Alcantara-Kombi; Unter der Kiste stecken 235/30 auf 8,5x20 S-Line Felgen vom grossen Bruder an nem KW Gewinde
Innerhalb ist alles mögliche an Fummelkram implantiert, damit der Jung auch was zu spielen hat und immer gut seinen Weg findet!!!

Der klügere gibt nach! Das beweist: Die doofen beherschen die Welt!
Zitieren }
Bedankt durch:
#7
Hallo
Denke ich ja auch werde am Montag mit dem ADAC Rechtschutz Tel. sowie den Verbaucherschutz anrufen um einen Termin zu vereinbaren.
Melde mich wenn ich mehr weiß, Danke!!!!
Dieser Eintrag ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig!!!<br>2,3er mit schönem Auspuff und xenon und das übliche lalala
<embed src="http://img256.imageshack.us/slideshow/smilplayer.swf" width="426" height="320" name="smilplayer" id="smilplayer" bgcolor="FFFFFF" menu="false" type="application/x-shockwave-flash" pluginspage="http://www.macromedia.com/go/getflashplayer" flashvars="id=img256/1188/1173987654w2z.smil"/>
<br/><a
Zitieren }
Bedankt durch:
#8
Mmh hättest vorher mal geschrieben... naja das einfachste wäre gewesen nen Gutachter der Dekra zu nehmen, die rechnen direkt mit dem VVD ab..... wäre dann kein Thema gewesen..... aber wenn du die Kostenübernahme hast ist auch kein Problem.... denke mal wenn du auch Rechtschutz hast dann klappt schon... Viel Glück!
MFG
Panicpeter
Zitieren }
Bedankt durch:
#9
Zur Frage der Gutachterkosten:
Das KG Berlin hat wie folgt entschieden (Leitsatz):

Der Schädiger hat dem Geschädigten die Kosten des Sachverständigengutachtens zur Schadensfeststellung regelmäßig auch dann zu ersetzen, wenn dieses objektiv ungeeignet ist, ohne dass der Geschädigte dies zu vertreten hat.

Gericht: KG Berlin 12. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 15.11.2004
Aktenzeichen: 12 U 18/04

Ich hoffe der Rat ist ausreichend. Wenn die Versicherung zickt, dann suche bitte einen RA-Kollegen von mir in Deiner Nähe auf.
Michael.
Zitieren }
Bedankt durch:
#10
Danke

war beim RA und der hat einen Brief an die Vers. geschrieben wo draus hervorgeht das die vers. das gutachten zu bezahlen hat!!

Ma sehen wie es weitergeht
Dieser Eintrag ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig!!!<br>2,3er mit schönem Auspuff und xenon und das übliche lalala
<embed src="http://img256.imageshack.us/slideshow/smilplayer.swf" width="426" height="320" name="smilplayer" id="smilplayer" bgcolor="FFFFFF" menu="false" type="application/x-shockwave-flash" pluginspage="http://www.macromedia.com/go/getflashplayer" flashvars="id=img256/1188/1173987654w2z.smil"/>
<br/><a
Zitieren }
Bedankt durch:




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste