"Kombinierte Abnahme"
#1
Hallo!
Wie schon im Fahrwerksbereich geschrieben, bin ich mir etwas unsicher! Habe meine neuen Eibach-Federn eintragen lassen. Es wurde eine "kombinierte Abnahme" draus, weil die Winterpuschen auf Autec-Alufelgen sind, mit ABE allerdings.
Jetzt soll ich nach Eintragung unverzüglich zur Zulassungsstelle. Ich dachte bisher immer, es würde reichen, wenn man dies "bei nächster Gelegenheit "macht, also z.B. wenn man ummeldet?
Und wenn jetzt die Sommerreifen raufkommen, geht der ganze Spaß von vorne los. Also zum TÜV, eintragen lassen und dann zur Zulassungsstelle?

Ist das der korrekte Weg? Wurde mir vom TÜV-Menschen so gesagt!
War mir neu, bei allen bisherigen Wagen, welche auch verändert waren (Fahrwerk, Reifen, Lenkrad) hab ich noch nie von sowas gehört....... Un

Danke und Gruß, Boris
Northcape Approved!  Cool

'93er Audi Cabrio 2.8 V6 (05-08)
'92er Audi 100 C4 2.6 V6 (H)
'92er Pontiac Firebird 3.1 V6 (verkauft)
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#2
Hi Boris,

die Felgen sind bei serienmäßigem Fahrwerk und deiner Reifenbreite eintragungsfrei, da ABE - ich weiss das noch... Big Grin Big Grin

Entscheidend dürfte wohl sein, was im Gutachten für die Federn steht:

Eintragen bei "nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren" oder unverzüglich" ?

Bei unverzüglich solltest du das tatsächlich "ohne schuldhaftes Zögern" machen lassen.

Uwe
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#3
Moin Uwe!
Ja, die Felgen haben eine ABE, wie du schon schreibst, mit serienmäßigem Fahrwerk. Jetzt, da die anderen Federn drin sind, gilt diese ABE wohl nicht mehr, so dass es zu der kombinierten Abnahme gekommen ist. Vorher waren ja schon die KAW.-Federn drin, d.h. da hätte ich es auch schon abnehmen lassen müssen........ Un
Mann Mann, ganz schön kompliziert........... Das ja man doof
Es steht "unverzüglich" drin, dann sollte ich das wohl bald machen...........
Northcape Approved!  Cool

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#4
jo, so issas Zwinker

Eigentlich galt die ABE dann auch vorher schon nicht mehr, wenn das Fahrwerk nicht der Serie entsprach.

Ist leider die Crux mit ABE's, dass die immer nur für ein Teil gelten und nur dann solange alles andere Serie ist.

Andererseits wäre es wohl sonst auch gar nicht möglich, als Hersteller eine ABE zu erstellen, denn welche Kombinationen soll er denn alles prüfen lassen......

Mach' gut

Uwe
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#5
Na supi!
Dann bekomm ich ja diese tollen neuen Papiere! Und wenn dann im Frühjahr die Sommerpuschen raufkommen geht der ganze Spaß von vorne los..........

Also, mach´s auch gut.

Gruß Boris
Northcape Approved!  Cool

'93er Audi Cabrio 2.8 V6 (05-08)
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#6
Ist es denn nicht so, daß durch die neuen Papiere das "ünverzüglich" etwas relativiert wird ? Da kann man doch kaum noch was eintragen lassen. Im Falle Reifen ist doch, glaube ich, nur noch eine Reifengröße drin. Das würde ja heißen, daß man bei jedem Sommer-/Winterreifen-Wechsel zur Zulassung muß ???
Mir hatte der Prüfer im Sommer (es ging allerdings nur um Felgen) gesagt, es würde reichen, "wenn ich das nächste Mal bei der Zulassung vorbeikomme". Für mich hieß das: Laß ma gut sein, in ein paar Wochen kommen eh die neuen Papiere und dann brauchst Du nicht mehr eintragen lassen, allerdings vorausgesetzt, Du hast meinen Wisch mit der Abnahme dabei.
Aber sicher bin ich mir auch nicht
Für mich: Audi Cabriolet 2.8, 1998, mingblau, blau, bordeauxrot
Für mich und sie: A5 3.0 TDI quattro Cabrio, 2010, phantomschwarz, schwarz, bordeauxrot
Für den Sohn: A4 1.8 T quattro Cabrio, 2004, delfingrau, schwarz, grau
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#7
Moin moin,

ich bin auch der Meinung mal gehört zu haben, das jetzt, seitdem die neuen Papiere in Kraft sind....eigentlich nichts weiter eingetragen wird.....sondern eine nette Mappe o.ä. mitgeführt werden muß, wo jeder einzenlne Zettel drin ist, den man brauch.....sprich ein extra Zettel z.B. für ein FW Änderung oder so.....

....oder irre ich mich da Fz
Mit freundlichen Grüssen aus dem Norden

Matze

Sommer:
[Bild: 400_3732356332313730.jpg]

Wer langsam fährt wird länger gesehen....

[Bild: sig.png]
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#8
Du kannst auch andere Reifengrößen eintragen lassen.

Standardmäßig wird in die neuen Papiere nur noch eine eingetragen und bei einer Kontrolle muß dann der Freund und Helfer erstmal prüfen, ob die gerade aufgezogene vom Hersteller des Fahrzeugs auch freigegeben ist - im eigenen Interesse sollte man dann doch lieber einen Nachweis dabei haben.

Hier geht's aber auch noch um von der Serie abweichende Federn....

Im Zweifelsfalle sollte Boris wohl mal bei der Zulassungsstelle nachfragen und dann gleich beide Rad/reifenkombinationen eintragen lassen.

Ich denke, dass spart im Falle einer Kontrolle unnötige Diskussionen und Wartezeiten.

Uwe
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#9
Zitat:Originally posted by brendan@Mon 23 January 2006, 22:33
Im Falle Reifen ist doch, glaube ich, nur noch eine Reifengröße drin.
Definitv ja! Ich habe meinen "neuen" Audi 80 angemeldet und bekam gleich die neuen Papiere! Lediglich EINE Reifengröße steht drin - obwohl vorher 2 eingetragen waren...

Ich fahre natürlich genau die andere - und wie schon gesagt wurde: Die Polizei muss dann nachweisen, dass man damit nicht fahren darf... was natürlich völliger Blödsinn ist - sagte selbst die etwas gestresste damals in der Zulassungsstelle...

Gruß an den König

Bastian Zwinker
[Bild: attachment.php?aid=3763]
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#10
Soooo... Jungs Zwinker

Die Kombination muss NICHT direkt eingetragen werden.
Wenn mir einer vor Ort die TÜV Eintragung vorlegen kann, dass FW und Räder in Kombination geprüft worden sind, ist das völlig ausreichend!
Einen Vorwurf die Änderung nicht beim SVA ändern zu lassen, kann man nicht machen! Das mitgeführte TÜV Gutachten reicht dafür völlig aus!

Du darfst also gerne bis zum Sommer warten und das FW dann noch mal mit den großen Sommerrädern abnehmen lassen. Dazu am besten das jetzige Gutachten mitnehmen und vorlegen. Dann wird das eine Kombi mit FW/ Winterräder/ Sommerräder, was jedoch nicht teurer wird, da die Winterkombi schon abgenommen wurde.

In der neuen Zulassungsbescheinigung I und II wird tatsächlich nur EINE (und zwar die KLEINSTE) Reifengröße eingetragen!
Alle anderen Reifengrößen (die werksmäßig verbaut sind) werden nicht mehr aufgeführt.
Nachträglich geänderte Reifengrößen bzw. Felgengrößen müssen dann entweder durch ein mitgeführtes Gutachten (TÜV Eintragung) widerlegt oder in den "neuen" Brief eingetragen werden.

Wenn du jetzt ein Fzg hast, was sämtliche Veränderungen hat und diese im "alten Brief" eingetragen sind, kannst du bei Ausstellung der "neuen Papiere" darauf bestehen, dass ALLE Änderungen übernommen werden! Immerhin hat man dafür mal viel Geld bezahlt!
Ansonsten müsstest DU der Polizei / dem TÜV den Nachweis erbringen, dass deine breiten Zubehörfelgen eingetragen sind (in diesem Fall das Mitführen des alten, entwerteten Briefes).

Der Skorpi Grandpa
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

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