Verjährungs fristen von Blitzern
#1
Servus Gemeinde

Ich habe da ein anliegen

Die Rennleitung hat am 23.06. ein Schickes Foto von mir gemacht.Da bin ich aber traurig!
(Geschäftwagen).

Am 11.07 hat meine Firma ein Zeugenfragebogen bekommen und meine daten an die Bussgeldstelle weiter gegeben.

Am 27.07 habe ich ein Anhörungsbogen bekommen(habe darauf nicht geantwortet).

Seit dem habe ich nichts mehr von denen gehört und morgen sind es 3 Monate das ich den Anhörungsbogen bekommen habe.
Ist es nach dem 27.10 Verjährt oder nicht ???????

Ich hoffe einer weis darüber bescheit wie das mit der Verjährungsfrist ist.

MFG Virus
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#2
Hi Virus,

Meines Wissens nach ist es egal ob du den Anhörungsbogen zurück schickst oder nicht.
Da deine Firma die Daten an die Bussgeldstelle weiter geleitet hat, mit den Angaben wer das Fahrzeug fuhr, sind die in der Annahme das du derjenige bist , welcher Geblitzt worden ist.
Den Anhörungsbogen bekommst du um dich zu der Sache zu äussern und eventuell Angaben zu machen im Falle du auch nicht der Fahrer zu der Zeit gewesen bist.
Oder die Angaben zu deiner Person zu vervollständigen und oder richtig zu stellen, dazu bist du verpflichtet!

In der Regel hast du 7 Tage Zeit ab Zustellung Anhörungsbogen dich dazu zu äussern.

Es kann auch ohne das du einen Anhörungsbogen zurück schickst ein Bußgeldbescheid erlassen werden.

Ob allerdings die 3 Monats Regel noch existiert weis ich auch nicht.

Ohne die Angst zu machen ... ich meinte mal was gehört zu haben das es die nicht mehr gibt und jetzt 6 Monate sind.

Frag am besten mal einen Fahrschullehrer die wissen sowas genau.

Ich drück dir die Daumen...

Wiegald
Genitiv ins Wasser, denn es ist Dativ...
[Bild: 156482.png]
Westsachsen-Chapter
ABK auf 8x18 & 225/40, Weitec-Ultra GT 40/40, Grill- & Windschotteigenbau,
TFL via Fernlicht incl. Comming Home, Walde-Parts, Reinhold-Modul, MAL und "fast Vollausstattung"
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#3
Hi!

Ich meine diese 3-Monats-Regel gilt NUR dann, wenn man innerhalb von 3 Monaten gar nix von denen gehört hat.
Da ja aber ein Schrieb an die Firma ergangen ist, läuft das "Verfahren" schon und die 3 Monate gelten nicht.
Audi A4 2,4l Cabrio <a href='http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/132174.html' target='_blank'><img src='http://images.spritmonitor.de/132174_1.png' border='0' alt='user posted image' /></a>

VW Golf 3 GTI Edition
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#4
hallo virus!

...einarmiger schreibmodus aktiviert...

es gibt in deinem fall keine verjährungsfrist, weil du die möglichkeit der anhörung hattest...ich gehe mal davon aus, dass es sich bei deiner geschwindigkeitsübertretung um eine ordnungswidrigkeit mit einer geldbuße von unter tausend euro und nicht um einen straftatbestand handelt.

es gibt zudem auch keine "regel", die drei monate zuließe...es gab mal ein urteil zu einem parkvergehen, in dem sich die behörde sechs monate zeit ließ, bevor sie die anhörung abschickte. der beklagte wandte sich gegen die strafe und bekam vor gericht recht - da er sich nach einem halben jahr nicht einmal mehr an die tat erinnern konnte, sei ein - ja angestrebter - verkehrspsychologischer erziehungseffekt durch die strafe nicht mehr gewährleistet.

normalerweise gilt dann laut § 31 absatz 2, satz 1, nummer 4 ordnungswidrigkeitengesetz, dass eine verjährung der ahndung von dir begangenden ordnungswidrigkeit nach sechs monaten nach der beendigung der tat eintritt. man spricht in diesem zusammenhang übrigens von der sogenannten "verfolgungsverjährung".

allerdings wird die verjährung nach § 33 absatz 1, satz 1, nummer 1 ordnungswidrigkeitengesetz durch "die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe" unterbrochen. dieser tatbestand wird durch die anhörung erfüllt.

insgesamt ist festzuhalten: von nun an kann sich die zuständige behörde theoretisch jahrelang zeit lassen, die ahndung einzuleiten.

schönen gruß aus der versehrtenabteilung!

don krypton
Audi 300, Bj. 1965, 15'' Stahlfelgen, sonst alles original, hier mit Hardtop...pssst, vielleicht merkt's ja keiner!
[Bild: IMG_8757a.JPG]
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#5
Hallo Don

Danke schön für deine ausführliche Beschreibung.

Das heist jetzt wohl jeden Tag am Briefkasten zitern.
Und warten wann ich den Schein abgeben muss.

Ich glaub ich leg mir ein Das das kacke oder was?! zu dann kann mir sowas nicht mehr passieren.

Grüsse und Gute Besserung aus Stuttgart

Virus
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