Stress nach Cabrioverkauf !
#11
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann sag ihm das ruhig.

Mach ihm klar das er die Kosten für die Rückführung tragen muss. Sollte er auf die Rückgabe pochen. Du wirst mit dem Preis nicht weiter runter gehen, falls dies seine Absicht ist.

Ich glaub auch nicht das er vor Gericht gewinnen würde. Wenn du wirklich nix von der Sache wusstest.

Aber dennoch... verzwickt, verzwickt.

Vielleicht findet sich ja auch jemand hier als Mittelsmann der sich die ganze Sache mal ansieht ob da wirklich nachträglich von ihm nix gemacht wurde. Bzw. alles nur Schau ist...?

Oder er soll dir das Dokument mit den Mängeln Faxen oder Mailen damit du sieht das da wirklich was ist. Denn wenn es der TÜV bemängelt, wird das dokumentiert und einem ausgehändigt.


Viel Glück

Wiegald
Genitiv ins Wasser, denn es ist Dativ...
[Bild: 156482.png]
Westsachsen-Chapter
ABK auf 8x18 & 225/40, Weitec-Ultra GT 40/40, Grill- & Windschotteigenbau,
TFL via Fernlicht incl. Comming Home, Walde-Parts, Reinhold-Modul, MAL und "fast Vollausstattung"
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#12
ich hab den Tüvbericht.In dem steht Airbagsystem ohne Funktion.
Ich hab nen Anwalteingeschaltet,nachdem er mir mit dem selben Schritt gedroht hat.
Wir werden sehen wie lange das jetzt läuft.

BUUUUUUUULLLLLSSSSHHHHIIIIITTTTT !!!!!!!
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#13
Da Du die Sachmangelhaftung ausgeschlossen hast, ist das wie früher "gekauft wie besehen". Der will nur noch im Nachhinein den Preis drücken. Es ist Dir als Privatperson auch nicht anzulasten, wenn Du versteckte Mängel am Fahrzeug nicht erkennts und folglich nicht drauf hinweisen kannst.

Und selbst wenn Du Händler wärst (oder vergessen hättest, die Sachmangelhaftung auszuschließen), dann haftest Du als solcher auch nur für Mängel, die schon VOR bzw. bis zur Übergabe bestanden haben. Alles danach, ist das Problem des Käufers. Allerdings müsste in den ersten 6 Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen, dass der Mangel erst nach Übergaben aufgetreten ist, die restliche Zeit dann der Käufer.

Zusammen gefasst: Der kann Dir nichts. Da hat er eben Pech gehabt!
Und ich würd nochmal genauer bei Deiner Rechtsschutz nachfragen. Ich halte die Aussage, dass Du als Privatverkäufer für versteckte Mängel haften sollst für falsch! Auch ist strittig, ab wann überhaupt der Mangel bestanden haben soll und die Sachmangelhaftung ist halt sowieso ausgeschlossen worden.
Tip: Hier hilft schon meist der Blick ins BGB!
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#14
Hallo sylter,

wie hast du eigentlich über die Jahre hinweg deinen TÜV bekommen?
Mich wundert dass das nicht schon früher aufgefallen ist.....

hast du vielleicht noch ein altes Prüfprotokoll, wo (womöglich) das Airbagsystem als i.O. ausgewiesen wurde?

Schon mal dran gedacht das dich der Käufer über den Tisch ziehen will?
Die Möglichkeit könnte schon bestehen. Wenn ich so nachdenke wäre das ein sehr gerissener Trick um Privatverkäufer einzuschüchtern um nachträglich noch einen Rabatt rauszuschlagen. Nichts leichter als das, zwei Stecker abgezogen und eine kaputte Lampe eingebaut. Schon ist er fertig der versteckte Mangel....

Grüße aus Wien,
Geri

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#15
Hallo sylter.

Bei meinen letzten Privatverkäufen ob PKW o. Motorrad schrieb ich immer noch den Zusatz:
Fz. wude gesehen, probegefahren und keine Mängel festgestellt.Ätschibätsch

Aber nochmal zur Sache.
Kann mir nicht vorstellen das der Käufer damit durchkommt.
Denke mir mal er will dich wirklich um den Preis der Instandsetzung
drücken wollen.

Trotz allem blöde Situation.
Wünsche Dir viel Glück und einen positiven ausgang deinerseits.

Gruß
Rainer
[Bild: aqiaxc4e933yqc11w.jpg]
My Cab: 1,8 Ltr. mit -ausreichend- PS Verbrauch: Ab 7.4 Ltr.




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#16
Hi!
Ja von der Airbagausbauundanschließendverkäuferüberdentischzieh-Mafia habe ich auch schon gehört!Cool
Nein,Spaß beiseite.So abwegig ist das gar nicht.Vielleicht hast du ja noch einen alten TÜV-Bericht.Wie lange speichern die beim TÜV eigentlich solche Berichte?
Wäre dann noch eine Möglichkeit an einen alten Bericht ranzukommen.
Gruß,Peter
Cool
[Bild: signatur.jpg]
Audi Cabrio 2.6, tropic-grünmetallic, E-Verdeck, Leder, Boleros, TFL u.v.m.
Bilder vom 7. Audi Cabrio Bayern Treffen 22.- 24.06.2012

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#17
Ob Dir der TÜV weiterhilft? Ist nicht die Kontrolle der Elektronik (ABS, Airbags, etc.) erst seit diesem Jahr ganz neu in der Hauptuntersuchung?

Ich möchte gern mal wissen, auf welcher Grundlage er überhaupt klagen will? "Sachmangelhaftung" ist gemäß Vertrag ausgeschlossen. Bleibt doch nur noch "arglistige Täuschung"?! Und dann müsste Dir der Fehler vorher bekannt gewesen sein...und er müsste dies Dir auch noch beweisen können (halte ich mal für unmöglich).

Ich kann zwar verstehen, dass er sich von Dir betrogen fühlt. Aber fühlen reicht nicht. Schließlich hast Du nichts gewusst, also auch nicht betrogen. Und wenn er klagt, muss er auch beweisen! Wenn er meint, dann wird er diese Erfahrung teuer bezahlen: Die Verfahrenskosten, seinen Anwalt und Deinen Anwalt. Dafür kriegt er locker nen neuen Airbag.

Darüber hinaus ist es fraglich, ob bei einem 14 Jahre alten Auto, dies überhaupt ein Mangel ist oder nur eine nicht untypische Verschleißerscheinung?! Und wenn er für ein Auto 600 Km fährt, wird ihm der günstige Preis bewußt gewesen sein. Wie will er da von einem "A1- top-wie-neu-Gebrauchten" ausgegangen sein Das ja man doof ?

Ich halte das alles nur für heiße Luft! Da hat einer nen Griff ins Klo getan und beißt sich gerad selber in den *ups* Das das kacke oder was?! . Und jetzt versucht er mit ner großen Welle das wieder auszubügeln. Der sollte lieber froh sein, dass Du den Preis nicht erhöht hast, als er das Cab unbedingt sofort haben wollte. Ätschibätsch


Das ist doch ähnlich, wie mit dem BMW und den 280 TKm anstatt 140 TKm. Wenn es der Vorbesitzer nicht wusste und nicht hätte erkennen müssen, hat er auch nicht betrogen. Auch wenn´s ärgerlich ist, aber es wiederspricht dann auch der Gerechtigkeit, wenn dieser für den Vorvorbesitzer bluten soll, oder?
Wobei ich mich hier frage, warum denn nicht gegen den Vorvorbesitzer Strafanzeige wegen Betrugs gestellt wurde und anschließend dieser wegen dem wirtschaftlichen Schaden, der die Ursache in seinem Betrug hat, auf Schadensersatz verklagt wurde?

Na, Dein Anwalt wird das schon machen. Ich würde mir da keine Sorgen machen (auch wenn bei Gericht Recht gesprochen wird, was meist nicht undedingt mit Gerechtigkeit gleichzusetzen ist Dry )
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#18
nochmal zu meinem bmw mit den 280 tkm -> der vor-vorbesitzer (also der 2.besitzer) hat wie gesagt am tacho geschraubt, behauptet allerdings, vom erst
besitzer getäuscht worden zu sein. der erstbesitzer war eine ausländische baufirma, die bereits vor jahren wegen insolvenz aufgelöst wurde...
da könnte man wahrscheinlich bis zum sankt-nimmerleins-tag prozessieren.
ich bin froh, dass der 316er nun schon seit 1 1/2 jahren problemlos läuft, wobei meine frau auch nur um die 2500 km im jahr fährt.
da der wagen nur 4.000 EUR gekostet hat, hält sich der schaden auch in grenzen.
also: noch zwei jahre fahren und wenn er dann verreckt: `egal`...
grüsse
ralph
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#19
Hi Ralle,

ok, da würd ich mir das auch überlegen. Aber so rein theoretisch:

Wenn Du auf den 2. Besitzer tippst, dann wirst Du ja irgendetwas in der Hand haben, was auf diesen schließen lässt. Bei einer Strafanzeige müsste die Staatsanwaltschaft ermitteln. Eventuell liese sich da was über gespeicherte Daten bei BMW (Inspektion) oder beim TÜV machen. Dort wird ja der Kilometerstand vermerkt. Dann ließe sich der Betrug eventuell beweisen und du wartest einfach das Ergebnis der Ermittlungen ab. Aber vielleicht ist der Kram auch schon verjährt. Außerdem sollte man schon konkrete Verdachtshinweise haben. Ansonsten kann das auch nach hinten losgehen, wenn derjenige unschuldig ist. Dann kann dieser widerrum Anzeige gegen Dich stellen, wegen falscher Beschuldigung.
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#20
hi endkunde,
beim ausliefernden händler habe ich mir ein scheckheft nachtragen lassen. dadurch bin ich ja überhaupt erst auf den kilometerstand gekommen. der erstbesitzer (die baufirma) war ordentlich zu den serviceintervallen beim bmw-händler.
gemäß scheckheft bis 180 TKM.
der 2. besitzer wiederum behauptet ja, den wagen mit irgendetwas um die 90 TKM vom erstbesitzer gekauft zu haben.wie gesagt, die baufirma (GMBH) ist insolvent und die ehemaligen gesellschafter / geschäftsführer wohl zurück nach polen.
die staatsanwaltschaft hat geprüft und kam zu dem ergebnis, dass ich auf dem schaden sitzen bleibe. super sache.
fazit: kaufe niemals (!) ein auto ohne scheckheft...
ralph
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