Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel
#1
Hallo Freunde,
nehmen wir doch mal die nachfolgende Geschichte, die keine Zufölligkeiten mit mir bekannten lebenden Personen hat:
Angenommen wir sind kürzlich von Stg. nach Frf. umgezogen und haben unseren 2. Wagen nicht umgemeldet.
Bis dato kein Problem, allerdings haben wir jetzt vom Ordnungsamt eine Vorladung bekommen, wegen nachfolgendem Sachverhalt:
Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel (§ 27 Abs. 2. StVZO), was wahrscheinlich durch den ein oder anderen Strafzettel wegen Falschparken ausgelöst wurde,

das würde bedeuten, das wir das Fahrzeug ummelden müssten und hierfür höhere Versicherungseinstufung/Ummeldekosten anfallen.

Wie könnte man das "legal" umgehen? Habe jetzt überlegt, für meine Freundin, auf welche das Fahrzeug zugelassen ist, wieder einen 2. Wohnsitz im bisherigen Zulassungsbezirk anzumelden und dann ebenfalls zu argumentieren, dass der gewähnliche Standort Stuttgart ist, da meine Freundin mit dem Zug pendelt.

Any commments, ideas?
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Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel - von reiserchen - 25.02.2007, 15:00

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