Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel
#9
Wenn ihr schon bei der Kommune fragt, nicht die Müllgebühr vergessen. Kein Spaß. Die Müllsatzungen könnten für eine weitere Person (wenn auch nur Zweitwohnsitz und nie da) ein größeres Müllgefäss für die Wohneinheit mit entsprechend höheren Gebühren vorsehen. Kann teurer werden als eine Zweitwohnungsteuer.
Gruß und allzeit unfallfreie Fahrt.
Jürgen
A4 Cabrio 1.8T, moroblau mit blauem Dach, 17 Zoll, schwarzes Leder und einer Menge weiterer Annehmlichkeiten
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RE: Umschreibung des Fahrzeuges wegen Standortwechsel - von Jürgen - 27.02.2007, 15:41

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