Tuningmassnahmen bei Versicherung anzeigen
#1
Hallo Gemeinde,

ich weiß leider nicht, ob dieses Thema in der richtigen Kategorie ist Un, aber es betrifft meiner Meinung nach die rechtliche Seite. Sollte es hier falsch sein, bitte ich um Verschiebung in die richtige Kategorie.

Nun aber zum Thema:
Nachdem ich hier schon einiges über Fahrwerksumbauten und Tuning gelesen habe, möchte ich Euch mit einem Thema konfrontieren, dass ich heute im Netz gefunden habe. Da ich leider nicht weiß, wie ich hier einen Link einsetzen kann (und auch darf), schreibe ich Euch kurz ein paar Zeilen in diesen Beitrag.

Kurz zum Fall:
Ein Besitzer eines Audi 80 Cabrio’s (wortwörtlich) hat an seinem Fahrzeug u.a. das Fahrwerk tieferlegen und die Motorleistung erhöhen lassen. Seiner Versicherung (Vollkasko) hatte er diese Veränderungen nicht gemeldet.
Danach hatte er das Fahrzeug seinem Sohn und dessen Freund für eine Spritztour überlassen. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h kamen die Beiden auf die Idee an der Handbremse etwas zu spielen; sprich, sie wollten wahrscheinlich einen Drift hinlegen. Das Auto kam daraufhin ins Schleudern und flog von der Fahrbahn. Schaden: Freund (Fahrer) von Sohn Tod – Auto Totalschaden.

Nun wollte der Besitzer vom Audi Cabrio den Schaden über seine Versicherung abwickeln lassen. Die stellte sich aber quer und verweigerte die Zahlung mit der Begründung wg. grober Fahrlässigkeit und weil er die Tuningmaßnahme nicht angezeigt hatte. Das Ganze ging nun vor Gericht. (Hoffentlich war dies keiner aus dem Board)

Das OLG Koblenz hat am 14.06.2006 entschieden (erst jetzt veröffentlicht):

„Nach Auffassung der Richter liegt in der Tuningmaßnahme der typische Fall einer gemäß § 23 VVG anzeigepflichtigen Gefahrerhöhung vor. Da es der Versicherte versäumt hat, seinem Versicherer die Umbaumaßnahmen anzuzeigen, ist dieser nach den Vorschriften des § 25 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Auch wenn keine der Tuningmaßnahmen unmittelbar unfallursächlich gewesen ist, so ist es nach Überzeugung des Gerichts bei lebensnaher Betrachtung geradezu typisch, dass sich derartige Fahrzeugveränderungen auch auf das Fahrverhalten und damit risikoerhöhend auswirken.“

Der Autor des VersicherungsJournals schrieb weiter: „Gerade bei jungen Leuten werde ein besonderer Anreiz geschaffen, die durch das Tuning geschaffenen Möglichkeiten auch tatsächlich auszureizen. Das war nach Überzeugung des Gerichts auch in der zu entscheidenden Sache der Fall. Der Versicherer hat daher zu Recht die Leistung versagt.“

Original ist nachzulesen im VersicherungsJournal (www.versicherungsjournal.de) vom 29.03.2006.

Da ich in Euren Beiträge über diese Anzeigepflicht bis jetzt noch nichts gefunden habe und sie mir "neu", wollte ich Euch somit informieren. Ich weiß allderdings nicht, ob jede Versicherung so entscheiden würde – aber dies ist ein Gerichtsurteil und man weiß auch, dass Versicherungen immer wieder versuchen, Geld einzusparen.

Servus

Winni
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Bedankt durch:


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Tuningmassnahmen bei Versicherung anzeigen - von Bayerndiesel - 29.03.2007, 21:56

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