Tuningmassnahmen bei Versicherung anzeigen
#1
Hallo Gemeinde,

ich weiß leider nicht, ob dieses Thema in der richtigen Kategorie ist Un, aber es betrifft meiner Meinung nach die rechtliche Seite. Sollte es hier falsch sein, bitte ich um Verschiebung in die richtige Kategorie.

Nun aber zum Thema:
Nachdem ich hier schon einiges über Fahrwerksumbauten und Tuning gelesen habe, möchte ich Euch mit einem Thema konfrontieren, dass ich heute im Netz gefunden habe. Da ich leider nicht weiß, wie ich hier einen Link einsetzen kann (und auch darf), schreibe ich Euch kurz ein paar Zeilen in diesen Beitrag.

Kurz zum Fall:
Ein Besitzer eines Audi 80 Cabrio’s (wortwörtlich) hat an seinem Fahrzeug u.a. das Fahrwerk tieferlegen und die Motorleistung erhöhen lassen. Seiner Versicherung (Vollkasko) hatte er diese Veränderungen nicht gemeldet.
Danach hatte er das Fahrzeug seinem Sohn und dessen Freund für eine Spritztour überlassen. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h kamen die Beiden auf die Idee an der Handbremse etwas zu spielen; sprich, sie wollten wahrscheinlich einen Drift hinlegen. Das Auto kam daraufhin ins Schleudern und flog von der Fahrbahn. Schaden: Freund (Fahrer) von Sohn Tod – Auto Totalschaden.

Nun wollte der Besitzer vom Audi Cabrio den Schaden über seine Versicherung abwickeln lassen. Die stellte sich aber quer und verweigerte die Zahlung mit der Begründung wg. grober Fahrlässigkeit und weil er die Tuningmaßnahme nicht angezeigt hatte. Das Ganze ging nun vor Gericht. (Hoffentlich war dies keiner aus dem Board)

Das OLG Koblenz hat am 14.06.2006 entschieden (erst jetzt veröffentlicht):

„Nach Auffassung der Richter liegt in der Tuningmaßnahme der typische Fall einer gemäß § 23 VVG anzeigepflichtigen Gefahrerhöhung vor. Da es der Versicherte versäumt hat, seinem Versicherer die Umbaumaßnahmen anzuzeigen, ist dieser nach den Vorschriften des § 25 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Auch wenn keine der Tuningmaßnahmen unmittelbar unfallursächlich gewesen ist, so ist es nach Überzeugung des Gerichts bei lebensnaher Betrachtung geradezu typisch, dass sich derartige Fahrzeugveränderungen auch auf das Fahrverhalten und damit risikoerhöhend auswirken.“

Der Autor des VersicherungsJournals schrieb weiter: „Gerade bei jungen Leuten werde ein besonderer Anreiz geschaffen, die durch das Tuning geschaffenen Möglichkeiten auch tatsächlich auszureizen. Das war nach Überzeugung des Gerichts auch in der zu entscheidenden Sache der Fall. Der Versicherer hat daher zu Recht die Leistung versagt.“

Original ist nachzulesen im VersicherungsJournal (www.versicherungsjournal.de) vom 29.03.2006.

Da ich in Euren Beiträge über diese Anzeigepflicht bis jetzt noch nichts gefunden habe und sie mir "neu", wollte ich Euch somit informieren. Ich weiß allderdings nicht, ob jede Versicherung so entscheiden würde – aber dies ist ein Gerichtsurteil und man weiß auch, dass Versicherungen immer wieder versuchen, Geld einzusparen.

Servus

Winni
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#2
Hi Winni,

also das mit der Leistungssteigerung ist schon richtig das mit dem Fahrwerk halt ich jedoch für totalen Quatsch. Wenn meine Infos richtig sind, ist es in deutschland eh so, dass die Versicherung im zweifelsfall wirklich nachweisen muß (vorausgesetzt man hat einen guten Anwalt) dass eben dieses nicht eingetragene Bauteil den Unfall verursacht hat.

Ich habe in der Vergangenheit auch paar leicht modifizierte Fahrzeuge mit einer deutlichen Leistungssteigerung gefahren. Das waren unter anderem ein A6 2.5TDI mit + 50PS und ein Passat 1.8T mit +60PS. Ich habe die Sachen aber immer beim TÜV eintragen lassen und auch der Versicherung gemeldet.
Im Prinzip kann man das auch jedem nahelegen das so zu handhaben. Ich habe nämlich durch die Leistungssteigerung keine höheren Versicherungsbeiträge zahlen müssen - falls es die Bedenken von einigen sind.....

Das hilft einem auf jeden jede Menge Ärger mit der Versicherung zu vermeiden. Und falls man keine RS-Versicherung hat auch einiges an Anwaltskosten zu sparen.

Gruß
AL
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#3
Hallo,

Zitat:also das mit der Leistungssteigerung ist schon richtig das mit dem Fahrwerk halt ich jedoch für totalen Quatsch.

Das denke ich auch... Man bezahlt ja auch eine entsprechene, höhere Versicherungsprämie wenn man z.B ein 500 PS Auto fährt, wenn man das mit nem 50PS Polo vergleicht.

Mehr Power heisst irgendwo auch mehr/höhere Beiträge. Das war bei dem von dir beschriebenem Fall so, das die Leistungssteigerung nicht gemeldet wurde.. Ich denke mal das das der Hauptgrund für das Urteil und die Zahlungsverweigerung der Versicherung war ...

Meine Meinung... Az (sonst nix)


Gruß,

Christopher
AUDI CAB (Modell AKOYA 02/96 [no Saison] mit Vollausstattung) in tropicgrün-metallic
alles elektr. & beheizbar, GIS-Sitze, GRA, Klima, FunkZV, JALT-Blinkermodul + progr. Wischerrelais vom Passat,
Aero's (A6), Serienfahrwerk, Boleros in 8x17 ET35 LK4x108 (225/45/ZR17), orig. AKTIVSYSTEM m. Sony CDX-GT-828U MP3-Radio
Spritverbrauch: [Bild: 111195.png]   ... auf dem Weg zum "Klassiker" und nur noch als Sommerfahrzeug unterwegs ...
Alltag: Seat Leon FR, 1.5 TSIe, 150PS, schwarz

[Bild: nkjihpn9.jpg]    
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#4
Moin,

ich denke auch, dass sich die Argumentation des Gerichts alleine auf die Leistungssteigerung beziehen kann, sofern das eingebaute Fahrwerk über eine ABE oder ähnliches verfügt. Un
Erlischt nicht durch Motortuning automatisch die Betriebserlaubnis? Is dat wirklich so?
Grüße von der Ems,
Andreas

Saison 04-09: Typ89 Cabriolet ABK EZ 20.06.1994
Daily Driver:    A4 B6 Cabriolet BFB EZ 16.06.2004
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#5
lemmy schrieb:Moin,

ich denke auch, dass sich die Argumentation des Gerichts alleine auf die Leistungssteigerung beziehen kann, sofern das eingebaute Fahrwerk über eine ABE oder ähnliches verfügt. Un
Erlischt nicht durch Motortuning automatisch die Betriebserlaubnis? Is dat wirklich so?

hi,
tut sie wenn sie oberhalb 10% und oder nicht eingetragen ist..
eine eingetragen mehrleistung sollte man seiner versicherung natürlich mitteilen, aber da anrufen und sagen "hallo, ich hab mir jetzt ´n H&R federsatz reingebaut und eingetragen" muss wohl eher nicht sein..

IMHO Da gebe ich erst richtig Gas!

sees
Hobby:
DAS  Cabrio mit viel drin und dran

Alltag:
A6 4F 4.2 eine Sänfte mit viiiiiel Platz...

[Bild: atsu-3.jpg]
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#6
Hallo an alle!

Ich zahl in meiner Fahrzeugteilversicherung für mein Fahrwerk einen Aufpreis von ca.12 Euros. Das heisst bei der HUK: Sonderausstattung gemäss Teileliste 2. All die anderen Umbauten, die weitaus mehr gekostet haben wie das Fahrwerk, haben den Versicherungstyp garnicht interessiert. Wahrscheinlich konnt der mit nem relativ langen Fahrzeugschein nix anfangen, und hat den Überblick verloren.

So, das wars für heute

MfG Stefan
Bj:91, 2,3l mit ABT Hubraumerweiterung auf 2,5l; Kompletter ABT C5 Karosserieumbau; Recaro A8 Sitze; 3-Teilige Speedline Felgen; ABT-Fahrwerk; Audi A6 Wischer; just for summer(4-10)

2018/2019, aktuell im Neuaufbau

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#7
Das denke ich auch... Man bezahlt ja auch eine entsprechene, höhere Versicherungsprämie wenn man z.B ein 500 PS Auto fährt, wenn man das mit nem 50PS Polo vergleicht.

Mehr Power heisst irgendwo auch mehr/höhere Beiträge.


Hallo Chris
Das ist aber nun schon seit mehr als 10 Jahren nicht mehr so...
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
[Bild: Signatur_Owe.jpg] [Bild: 193661_6.png]
Alpine CDA, 40er Supersport mit Nuten, Quattro Paket, Tempomat, AC, Vogelaugenahorngrau, K&K Endrohre, 18" Mille Miglia

VCDS 17.xx (VAG-Com) Service Raum Berlin/Brandenburg
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