09.11.2007, 09:36
Hi Felix
Die Eintragung musst zu "zügig" machen, da sonst Deine Betriebserlaubnis erlischt. Wird der Hüter des Gesetzes evtl nicht so eng sehen, wenn Du schon das Gutachten dabei hast.
Die Spurplatten sind nur mit der Reifenkombination, die Du bei der Abnahme fährst eingetragen. Auch für andere Felgen gilt die nicht.
Es gibt da glaube ich Einschränkungen, was alles an Eintragungen in der neuen Zul. drinsteht. Zb. nur 1 Reifengrösse. Das weiss ich aber nicht genau. Evtl. kann noch jemand was zu sagen.
Gruss
Thilo
Die Eintragung musst zu "zügig" machen, da sonst Deine Betriebserlaubnis erlischt. Wird der Hüter des Gesetzes evtl nicht so eng sehen, wenn Du schon das Gutachten dabei hast.
Die Spurplatten sind nur mit der Reifenkombination, die Du bei der Abnahme fährst eingetragen. Auch für andere Felgen gilt die nicht.
Es gibt da glaube ich Einschränkungen, was alles an Eintragungen in der neuen Zul. drinsteht. Zb. nur 1 Reifengrösse. Das weiss ich aber nicht genau. Evtl. kann noch jemand was zu sagen.
Gruss
Thilo
Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts.