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		Hallo! 
Dann habe Ich einer der ältesten ! 
Erstzulassung 25.07.1991 , und Nummer 000767. 
Näßte's Jahr ist er 20 Jahre, und ein Youngtimer. 
Schade das Mann kein 07 er Kennzeichen mehr bekommt. 
Kann man was mit der Versicherung  machen? 
Gruß 
Mike
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (14.01.2010, 13:29)C.A.B. schrieb:  Schade das Mann kein 07 er Kennzeichen mehr bekommt. 
Kann man was mit der Versicherung  machen? 
Moin Mike,
 
wenn Du den Wagen als einzigen Wagen nutzt, wäre es auch mit 07'er und 30 Jahren ein Problem. Versicherungstechnisch ist was drin, wenn er als Zweitwagen läuft (Saison alleine reicht nicht aus). OCC zum Beispiel bietet bei Nachweis eines "Alltagswagens" besondere Konditionen an...
 
Grüße, 
Bastian
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (14.01.2010, 13:29)C.A.B. schrieb:  Erstzulassung 25.07.1991 , und Nummer 000767. 
Näßte's Jahr ist er 20 Jahre, und ein Youngtimer. 
Schade das Mann kein 07 er Kennzeichen mehr bekommt. 
Kann man was mit der Versicherung  machen? 
Hallo,
 
wenn du an einen Rabatt denkst weil das Cab 20 Jahre wird....
 
So etwas gibt´s imho nicht!
	  
	
	
Gruß aus dem schönen Weserbergland, 
kAlle
 
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		HI! 
Ich benutze Ihn nicht als Alltags Wagen! 
Das war mal vor 8 Jahren 7 Tage , da habe Ich eingesehen das das nicht geht. 
Also Mus Mann ein Alltags Wagen haben, um in 10 Jahren in mit 07er Nummer zu zulassen!?
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		14.01.2010, 14:20 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2010, 14:22 von Bastel.)
	
	 
	
		 (14.01.2010, 14:10)C.A.B. schrieb:  Also Mus Mann ein Alltags Wagen haben, um in 10 Jahren in mit 07er Nummer zu zulassen!? 
Das wäre ein komplett eigenes Thema wert! 
 
Antwort: Jein - das ist abhängig vom jeweiligen Strassenverkehrsamt - bei mir war es so! 
Für die Zulassung brauchte ich: Nachweis über Alltagsfahrzeug (könnte danach aber auch verkauft werden - prüft eh keine Sau mehr danach    ), polizeiliches Führungszeugnis (ja, ja..), aktuellen Verkehrszentralregisterauszug über den Punktestand (jaha!) und eben eine Versicherung, die das mitmacht...
 
Eine "Zulassung" ist es aber nicht bei 07 - und die Bedingungen im "Bewegen" des Fahrzeugs sind auch stark eingeschränkt...
 
Kurz: Bei  einem Fahrzeug ist 07er ab jetzt quatsch - da ist die H-Variante die deutlich bessere... man würde bei 07 höchstens den TÜV sparen... und da man solche Fahrzeuge eh "fit" hält, erübrigt sich das auch...
 
Grüße, 
Bastian
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (14.01.2010, 14:10)C.A.B. schrieb:  Also Mus Mann ein Alltags Wagen haben, um in 10 Jahren in mit 07er Nummer zu zulassen!? 
Das ist nicht richtig.   
Die rote 07 erfordert ein Fahrtenbuch und einen Grund für jede Fahrt.
 
Zusätzlich zu dem Oldie muss noch ein Alltagsauto auf dich zugelassen sein.
	  
	
	
Gruß aus dem schönen Weserbergland, 
kAlle
 
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		Aber bei einer H Zulassung Mus er doch original sein , oder nicht?
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (14.01.2010, 14:10)C.A.B. schrieb:  HI! 
Ich benutze Ihn nicht als Alltags Wagen! 
Das war mal vor 8 Jahren 7 Tage , da habe Ich eingesehen das das nicht geht. 
Also Mus Mann ein Alltags Wagen haben, um in 10 Jahren in mit 07er Nummer zu zulassen!? 
Jupp, das mal ganz sicher, aber das reicht nicht!!
 
Um eine 07er zu bekommen müssen folgende Punkte erfüllt sein   
1.) Alltagsauto muß vorhanden sein! 
2.) Das Fahrzeug muß mindestens 30 Jahere alt sein (bis zum 1.1.2007 waren das 20 Jahre) 
3.) Zustand 2  
4.) Wertgutachten über 4500 € (versicheurng fordert das fast überall)  
5.) Selten oder von technischer Bedeutung (Kulturguterhaltung)  
6.) Oft Übersehen - der 07er beantragende sollte ne blütenweisse Weste haben, sauberes polizeilisches Führungszeugnis und Punkteauszug - ich hatte damals ganze 3 Punkte (meine ersten und letzten bisher) und das wär mir fast noch zum Verhängnis geworden... 
7.) Restriktionen sind heftig, es ist ja keine eigentliche Zulassung - Fahrtenbuch usw.. 
aber man hat ja ein Alltagsauto    
8.) einige Versicherungen verlangen mind. 2 meine sogar drei Fahrzeuge (hist. Sammlung) 
 
Leider ist auch noch viel Länder - Ermessenssache.. 
Ich hatte keine grossen Probleme (Lob an die Zulassugsstelle, die waren wirklich freundlich und hilfsbereit) aber in anderen Landkreisen ging manchmal schon vor dem 1.1.2007 garnichts unter 30 Jahren und 
In anderen haben die Kollegen ihre 20V Uris von 1991 auf die 07er bekommen (was Kulturgut technisch aber auch völlig o.k. ist wie ich finde - so selten wie der Uri 20V ist..) 
 
Für mich ist die 07er ne ganz feine Sache, aber eben nur fürs Hobby - ansonsten wär das ganze nämlich nicht bezahlbar für mich und meine Coupe´s wären nicht mehr - was sehr schade gewesen wäre..
	  
	
	
Grüsse von ClusteriX 
 
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		 (14.01.2010, 14:25)C.A.B. schrieb:  Aber bei einer H Zulassung Mus er doch original sein , oder nicht? 
Eine H-Zulassung erfordert ein Gutachten, dabei wird darauf geachtet, dass das Auto im Originalzustand ist und der allgemeine Zustand sowie der Preis eingestuft. Zeitgenössisches Zubehör wird akzeptiert. Aber auch wenn original, ein vergammeltes Auto bekommt keine H-Zulassung.
 
Be meinem 71er Coupé S war der Prüfer wesentlich jünger als das Fahrzeug und hatte ein solches Modell noch nie gesehen.............
	  
	
	
Gruß aus dem schönen Weserbergland, 
kAlle
 
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		 (14.01.2010, 14:39)Shamus schrieb:   (14.01.2010, 14:25)C.A.B. schrieb:  Aber bei einer H Zulassung Mus er doch original sein , oder nicht? Zeitgenössisches Zubehör wird akzeptiert. 
Hi,
 
würde ja bedeuten das meine Rieger-Anbauten auch gelten würde, da es sie im Produktionszeitraum des Cabrios zu kaufen gab?!?
	  
	
	
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Ralph
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