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Hallo,
es ist so wie Kai sagt. Bei wem sich das Auto beispielsweise im Oktober abmeldet und in diesem Monat Tüv fällig wäre, kann bis zwei Monate überziehen. Das wäre dann bei einem Wagen der sich im April anmeldet dann quasi Mai. Kommt man damit im Juni, dann ist man den dritten Monat drüber und bezahlt den Aufpreis.
Dieser kommt lt. Aussage eines Prüfers zustande, da dem Tüv somit einiges an Geld durch die Lappen geht. Es wird nämlich auch nicht mehr zurück datiert.
Gruß Markus
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Ehmm wie jetzt?
Hallo,
habe Saisonkennzeichen 04/10
mein Tüv ist im Okt14 abgelaufen, das Cab ist von Nov14 bis März 15 nicht zugelassen, bedeutet das nun das ich nicht überzogen habe wenn ich im april dort vorfahre?
Cabrio ,A4,A3,Viano
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09.02.2015, 21:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.02.2015, 21:37 von Ciwa.)
Dein TÜV ist überzogen. Nur wenn dein TÜV Prüftermin in die nicht angemeldete Zeit fällt gilt das als nicht überzogen.
(Basierend auf eigener Erfahrung mit meinem Winterauto letztes Jahr)
Gruß
Roland
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10.02.2015, 05:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.02.2015, 05:51 von CabrioMarkus.)
Hallo,
da Oktober rum ist, hast du ja schon überzogen. Im April wäre das dann der erste Monat, da von November bis Ende März bei dir ja Pause ist.
Allerdings ohne Konsequenzen und ohne Rückdatierung (diese gibt's nicht mehr).
Gruß Markus
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(10.02.2015, 05:48)CabrioMarkus schrieb: Hallo,
da Oktober rum ist, hast du ja schon überzogen. Im April wäre das dann der erste Monat, da von November bis Ende März bei dir ja Pause ist.
Allerdings ohne Konsequenzen und ohne Rückdatierung (diese gibt's nicht mehr).
Gruß Markus
Achso, jetzt hab ichs verstanden
.... gilt das auch bei ner Polizeikontrolle?
Cabrio ,A4,A3,Viano
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Hallo,
bei einer Polizeikontrolle im April sollte es dann so gehandhabt werden, als wäre der Tüv einen Monat überzogen. Ob es da ne Verwarnung oder ein Verwarngeld gibt, kann ich dir nicht sagen.
In dieser Situation war noch nicht.
Gruß Markus
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Hi,
ich würde auf jeden Fall zeitnah einen TÜV-Termin vereinbaren und den Wagen dann im April ASAP vorstellen. Also erste Fahrt direkt zum TÜV. Solltest Du auf dem Weg dann angehalten werden, wird die Polizei wohl ein Augen zudrücken.
MfG
Stephan
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10.02.2015, 23:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.02.2015, 23:46 von M-A-X.)
Hey.
Das ist teilweise falsch was hier steht. So ist es richtig:
TÜV 10/2014, Saison Kennzeichen 4-10 = im Oktober kommen sonst überzogen (mehr Gebühr).
TÜV 11/2014, Saison Kennzeichen 4-10: komm im April ohne überzogene Gebühr.
Hintergrund ist, dass du im letzten Fall keine Chance hast 'pünktlich' zu kommen. Im ersten Fall ist das überziehen deine schuld.
Ich bin mir dabei sicher! (zumindest hier in rlp)
Grüße,
Max
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Moin zusammen
also ich war 1,5 Jahre max über den tüv mit meinem Winterwagen.
Nach 3 Monaten abgelaufenen Tüv war ich zuerst, kein Zuschlag, kein Aufpreis in irgendeiner Form, nichts.
Musste nochmal dann später weil durchgefallen, war dann knapp 6 Monaten später weil nicht dringend, kein Zusatzkosten.
Jetzt seit 1 Monat Tüv, immer noch die gleichen Kosten, lediglich die TÜV Normen hatten sich in 1,5 Jahren verändert.
war TÜV SÜD
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Hi,
danke Euch.
Lässt sich zwar nicht so recht Zweifelfrei klären, aber in April werde ich es erfahren. Ihr bekommt Bescheid
Cabrio ,A4,A3,Viano
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