07.11.2018, 20:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.11.2018, 20:40 von Peter_Pan.
Bearbeitungsgrund: Nachtrag
)
(07.11.2018, 19:04)Stefan T schrieb: .... worin besteht denn der Unterschied zwischen den Teilen für Rechtsverkehr und Linksverkehr? ...
Hallo Stefan,
Der Unterschied liegt in der Nebelschlußleuchte. Die ist beim Linksverkehr rechts, beim Rechtsverkehr links
Bei den Leuchtenbändern für Rechtsverkehr ist auch rechts die Aufnahme der Fassung der NSL vorhanden, die aber nicht offen ist. Der "Verschluß" lässt sich aber an Sollbruchstellen ausbrechen.
Ich bin aber fast sicher, dass da innen die silberne Farbe fehlt , die die Reflektorfunktion übernimmt. Sieht jedenfalls so aus und ich möchte die Abdeckung zur Kontrolle nicht ausbrechen.
Ob der TÜV das allerdings "schnallt", wenn man ein Leuchtenband von Linksverkehr auf Rechtsverkehr umrüstet, kann ich nicht beurteilen.
Ralf wird uns dazu sicher mehr sagen können, wenn er ein Linksverkehr-Leuchtenband hat.
Gruß
Peter
NACHTRAG:
Hier noch ein Bild vom Leuchtenband für Linksverkehr
Was stört es die deutsche Eiche, wenn sich eine Wildsau an ihr reibt?
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