23.11.2021, 14:46
(22.11.2021, 23:20)Ciwa schrieb: Aber das darf jeder selbst entscheiden.
Das stimmt so nicht ganz. Zumindest im gewerblichen Bereich ist es so, dass eine Klimaanlage NICHT befüllt werden DARF, sofern eine Leckage nicht zuvor beseitigt wurde.
Gruß Manny
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Autofotografie
Veränderungen:
IMSA GTO-Folierung; Facelift Umbau; Boschmann und Hifonics Lautsprecher samt Verstärker; Audi Navigation Plus DX mit TMC-Box mit Multi-Media Interface, Dietz 1212/B, Zemex DVB-T D90 2G und Parrot CK3100;
IMSA GTO-Folierung; Facelift Umbau; Boschmann und Hifonics Lautsprecher samt Verstärker; Audi Navigation Plus DX mit TMC-Box mit Multi-Media Interface, Dietz 1212/B, Zemex DVB-T D90 2G und Parrot CK3100;
ZV-Panikschalter im Türgriff; TFL in den Nebelscheinwerfern; Scheinwerferreinigungsanlage; 12V Steckdose im Kofferraum; Hardtop; MAM6 Felgen; Sportlenkrad mit Glatt-/Lochleder unten abgeflacht; Reinhold Module;