Ausländische Zulassung
#2
Moin Herr Doktor,

wenn du der Halter bist und deinen ständigen Wohnsitz im Land der Anmeldung des Fahrzeuges hast, ist das kein Problem; solange du dich an die 180 Tage Regel hälst. In dem Land in dem du dich 180 und mehr Tage inerhalb eines Kalenderjahres aufhälst, hast du automatisch deinen ständigen Wohnsitz - kein Wahlrecht.

Aber du willst ja sicherlich etwas ganz anderes wissen: Darf ich ein auf mich nicht zugelassenes Fahrzeug, das im Ausland angemeldet, ist in Deutschland fahren?

Hier sind dann ein paar zusätzliche Dinge zu ergründen:
Bist du rechtmäßig besitzender Besitzer des Fahrzeuges - vulgo: hat dein ausländischer Kumpel dir seinen im Ausland gemeldeten Wagen geliehen - dann kannst du ihn in D fahren solange dein leihender Kumpel in Reichweite ist.

Bist du Eigentümer des Fahrzeuges, darfst du den Wagen nur mit einer D-Zulassung in D fahren.

Und jetzt der ganz komplizierte Fall:
Die bist der Eigentümer des ausländischen Fahrzeuges und hast ihn an einen Kumpel aus dem gleichen Ausland verliehen, damit er den Wagen in D fahren kann.
Wenn der von den Streifenhörnchen angehalten wird, dann erschieß dich lieber, denn das geht schneller und tut weniger weh.

Ach ja, was war deine Frage?

Lord
In China isst man das Auge mit

[Bild: LordOfTheRings-klein.jpg]
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