Bummms..... und mein Traum ist geplatzt ! Heckschaden totale
#1
Hallo liebe Gemeinde,

ich könnte heulen, platzen und schreien - nur es bringt nix !
Gestern morgen......
mein erster Urlaubstag,
geiles Wetter,
gute Laune usw.

Ich fahr gemütlich durch die Lande und denke mir " holst Dir mal bei der arbeitenden Bevölkerung nen Kaffee ab und setze den Blinker auf der Hauptstrasse um nach Links abzubiegen.... keiner hinter mir und dann - ich höre schon die Reifen von hinten quietschen - kommt der Heini mit voller Wucht in mein Heck zum Parken.......

Ich habe mich immer gefragt was ich mit solchen Honks mache wenn mir sowas passiert.... ?
Ich steige aus und sehe seine Front ----Opel Zafira ---- komplett platt und traue mich nicht mir mein Heck anzusehen... aber ich kann´s nicht lassen. Was ich da sehe bringt mich fast um den Verstand - der Heini hat mein "BABE" komplett getötet.... !!!

Ergo:
Stossstange - Kofferraum - komplette Rückleuchteneinheit ... und nun kommt es - die komplette Seite des Kotflügels ist verschoben und geknittert..... ICH DREH AM RAD !!!

Nun meine Frage an Euch:
Ich habe in meinen Wagen jede Menge Neuteile, Lack etc. gesteckt. Gesamtheitlich betrachtet ein guter gepflegter Gebrauchter. Ich bin gestern noch zu einem Gutachter gefahren und der schätzte den Schaden auf ca. 6.000 EUR +++

Was meint Ihr ...... wie geht die Sache aus ??? Der Gutachter sagte man könnte das noch hinbekommen - aber ich frage mich wirklich ob ich ein so dermaßen zerrockten Audi noch haben will.....

Wie läuft das mich der Versicherung...... bekomme ich die Reparatur voll bezahlt ?? Was hat es mit dem Wiederschaffungswert auf sich ??? Was kann man bei dem Wagen ansetzen ???

Es ist echt gemein - ich bin seit 11 Jahren selbständiger Handwerksmeister - habe mich 10 Jahre mit Firmenkutschen vorwärtsbewegt - kaufe mir meinen Hobel und pflege und hege mein "BABE" und dann sowas..... soll ich etwa kein Privatwagen haben ???? Ich könnte echt heulen......

Würde mich über Resonanz von Euch freuen

Liebe Grüße
ein echt trauriger Frank
Grüße aus Hürup...where the Streets have no names !
------------------------------------------------
Wer schneller ist als ich reist in der Zeit zurück...Mc Fly!
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#2
Hallo Frank,

"shit happens". Für eine Einschätzung des Schadens wären einige Bilder von Vorteil.

Das Leben geht weiter,

kAlle
Gruß aus dem schönen Weserbergland,

kAlle

Meine Audis:

A3, Typ 8P, 2004
Cabrio, Typ 89, 1997
Coupé S, Typ C1, 1971

Im Konjunktiv ist alles möglich

[Bild: b4xgeyyzc9euazynp.jpg]








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#3
Moin Frank,

ich fühle mit Dir Huh ,

bist Du Dir sicher mit dem Gutachter? Wäre mit diesem Preis auch nicht zufrieden. Schwackelisten sind heute out - völlig marktfremd...
Es gibt Gerichtsurteile, daß das Internet marktorientierter, realistischer ist und zur Preisermittlung herangezogen werden kann und dient! Hier findet man garantiert höher angesetzte Vergleichsfahrzeuge. Wenn es ein "guter" Kfz-Sachverständiger ist, könnte er Dir den Wiederbeschaffungswert höher ansetzten und den Restwert niedriger, damit es sich für Dich "rechnet". Bei Totalschaden: Ankaufsangebote bezügl. des Restwertes müssen REGIONAL sein, nicht aus "Kufmudistan".... Restwert und Wiederbeschaffungswert sind mit dem Gutachter im Rahmen "verhandelbar". Mach ihm deutlich was Du Dir vorstellst, druck ihm Vergleichsfahrzeuge aus dem Netz aus. Bei einem Totalschaden sollten Dir 10 - 12 Tage Wiederbeschaffungszeit zustehen.
Die Vorgehensweise, Rep. oder Inst., liegt bei Dir! Deshalb sollten die Zahlen stimmen.
Bei einer Rep. sollten 5-6 Tage Rep.-Dauer veranschlagt werden.
Laß auf alle Fälle den Vorgang über einen Anwalt laufen, es entstehen für Dich als Geschädigter keine Kosten! Versicherungen stenkern heute gern herum, wenn es ums Auszahlen geht. Dann hast Du weniger Streß und sie halten Dir den Papierkrieg größtenteils vom Hals.
Reparieren kann man alles! Ein guter Karosseriebetrieb bekommt auch ein zerknittertes Heck wieder hin. Diese Entscheidung obliegt Dir ( dachte nur, Du hängst so an Deinem Cab. ).

Viel Erfolg,

Gr. mercedesbenz
Schöne Grüße, mercedesbenz

Mercedesbenz bei AudiCabrio - nichts ist unmöglich!!?
Audi Cabrio 2.6 mit AC, E-Dach, 3-tlg. 17"-LM, u.v.m. sowie 3 weitere "Spielzeuge"
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#4
Hi Frank

Du hast mein Mitgefühl *schnief*

GENAU das ist mit 2001 passiert. Einschlag von hinten mit ca 50km/h. Nur dass Sie mich noch vorne aufgeschoben hat.
Neue Haube, Klappe, Scheinwerfer/Leuchten, Lackieren und ab auf die Richtbank.
Der Wagen war damals 8 Jahre alt und ganz knapp davor verschrottet zu werden. Den damaligen Wert kenne ich nicht mehr. Aber weil mich/uns emotional so viel mit dem Auto verbunden hat haben wir es machen lassen. 4 Wochen hats gedauert.
Egal ob es danach ein Unfallauto ist ich fahre den eh bis zum Ende. Wird nie wieder verkauft.
Ich habe es zum Anlass genommen mit wenig Mehrkosten die Farbe komplett zu ändern. Smile

Du darfst die Reperatur bis 130% vom Zeitwert in Auftrag geben. Also bei 6.000EUR Wert (Das legt der Gutachter abhängig vom Pflegezustand fest) darfst Du bis 7.800EUR reparieren lassen. Wenn Du das nicht sofort machen lässt oder privat basteln lässt, werden Dir 19% MwSt abgezogen.
Während der gesamten Reperatur bekommst Du einen Mietwagen oder eben einen Tagessatz (40EUR?)

Keep up the Spirit
Thilo
Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts.
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#5
Hallo Frank,

erstmal alles Gute zum heutigen Geburtstag; is schon ne blöde Sache, so'n Unfall -> noch dazu kurz vom Geburtstag.

Zum reparieren wurde schon einiges geschrieben; Bilder wären sicherlich hilfreich um den Schaden einigermasen beurteilen zu können.

Solltest Du Dich für's reparieren entscheiden, so fällt mir noch die 130%-Regelung ein; d.h. das die gegnerische Versicherung bis zu 30 % über den Wiederbeschaffungswert die Reparatur zahlt. Da Du anscheinend der Schuldlose in dem Fall bist, kannst Dir selbst nen Gutachter aussuchen (sollte nur vereidigt und anerkannt sein) und mit denen kann man über den Wiederbeschaffungswert sicherlich reden.

Vom frühzeitigen Anwalt einschalten halte ich persönlich nichts davon, den die Sachbearbeiter bei der Versicherung sind auch nur Menschen und mit denen kann man eigentlich auch ganz gut reden; sollte dies in Deinem Fall nicht so sein, kannst den RA immernoch einschalten.

Wünsch' Dir viel Glück
_________________________________________________________________________________________________________

Tante Edit sagt: Für den Hinweis mit der 130%-Regelung war Tux mal wieder schneller!!!
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#6
Das kommt davon, wenn man nur halbherzig liest.....................

Ergänzend:

Ihr habt ja noch keine Werte/ Zahlen.

Wenn die Reparatursumme 70% des Wiederbeschaffungswertes-/ Marktwertes übersteigen, spricht man von einem Totalschaden. Der Restwert wird vom KFZ-Sachverständigen ermittelt und dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Die Differenz wird Dir ausgezahlt.
Meist ermitteln Gutachter die Restwerte durch einstellen der Fotos des verunfallten Fhzg´s in eine sog. Réstwertbörse.
Hier tummeln sich anerkannte Verwerter jedoch auch Firmen aus "Kufmudistan".
Das muß man nicht akzeptieren, da nur regionale Ankaufsangebote zählen!
Es obliegt dem Gutachter, hier den richtigen, beidseids vertretbaren Restwert zu ermitteln!
Ob Du das Fahrzeug reparierst, als Unfaller verkaufst ( ggf. zu einem höheren wie festegelegten Restwert ) liegt auch bei Dir!
Hol Dir von anerkannten Karosserieinstandsetzern Angebote.

Dann entscheide.

Gr. mercedesbenz
Schöne Grüße, mercedesbenz

Mercedesbenz bei AudiCabrio - nichts ist unmöglich!!?
Audi Cabrio 2.6 mit AC, E-Dach, 3-tlg. 17"-LM, u.v.m. sowie 3 weitere "Spielzeuge"
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#7
Hallo,

wenn der Gutachter grünes Licht gibt, würde ich ihn reparieren lassen. Das habe ich vor drei Jahren auch hinter mir (auch Heckschaden > EUR 6.000,-) und es hat alles reibungslos geklappt. Bei einer nachvollziehbaren Reparatur z.B. bei Audi selber habe ich kein Problem damit!

Guter Tipp: Geh trotzdem zum Anwalt! Grandpa
Gruß Kai

[Bild: Audi.jpg]
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#8
Hi Frank,

mein ausserordentliches Mitgefühl !

Ob reparieren oder nicht liegt, natürlich unter Berücksichtigung der Zahlen, bei dir...

Allerdings kann ich mich dem Ratschlag vom Kai nur anschliessen: Nimm dir sofort nen Anwalt !!!

Hatte selbst den Fall bei meinem Winterwagen: Stehe vor einem umgestürzten Baum auf der Landstrasse (nachts) und gebe dem kommenden Gegenverkehr Lichthupe um ihn vor der drohenden Gefahr zu warnen. Der ignoriert mich und fährt ungebremst über den Baum, streift mich dann am Heck. Dessen Anwalt hat doch glatt versucht mir die Schuld anzuhängen, mit der Begründung, ich hätte seinen Mandanten geblendet !! Unglaublich aber wahr ! Uuups

der dealer
[Bild: 1r9x-2o.jpg]

(Phantomschwarz perleffekt, Recaro Leder schwarz, TT-Aussenspiegel, KW- Gewinde, Fünfloch- Umbau mit original Audi- Felgen im S- Design in 8,5x18", Edelstahl ab Turbo, Interieurleisten und Verdeckkastendeckel Echtcarbon, Einstiegs-, Fußraum- u. Griffschalenbeleuchtung, A6-Aerowischer, Grill ohne Emblem, Bremse vorn 323x30 u. hinten 269x20 und noch mindestens eins, achT andere Sachen...) Alles eingetragen !!


Neuer Ganzjahreswagen: S5 Sportback Hoffentlich sieht mich keiner
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#9
Hallo Freunde,

wegen meines Ausspruches, dass ich vom vorzeitigen Anwalt einschalten nichts halte, möchte ich dies etwas konkretisieren.

Es ging mir dabei hauptsächlich darum, wenn der Schädiger keine „Zicken“ macht, ist es unnötig. Die Schadensbearbeiter, respektive Versicherungen zeigen sich vom frühzeitigen Anwalt einschalten wenig beeindruckt, lt. deren Meinung heißt das nur -> Kostenerhöhung durch Rechtsanwaltsgebühren, was zur Folge hat, dass die ganze Sache von einem „Ranghöheren“ bearbeitet/geprüft wird. Meiner Meinung nach kann man sich mit dem „kleinen“ Schadensbearbeiter ganz gut austauschen und auch verhandeln. Was die Geltendmachung von weiteren Dir zustehenden Beträgen betrifft, kann man sich über das I-Net sicherlich gut informieren (z. B. Pauschale für Telefon, Schreibgebühren oder Post); alles andere wird in dem Gutachten vom freigewählten Gutachter bereits festgehalten (z. B. Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.). Man solle dabei immer bedenken, dass auch der Geschädigte eine Schadenminderungspflicht hat. Sollte die Versicherung Widererwarten doch noch Probleme machen -> dann würde ich auch zum RA gehen (z. B. Hinhaltetaktik, Anzweifeln von Gutachten o.ä.).

Sollte der Schädiger, wie im Beispiel vom „Cabriodealer“ Probleme machen -> dann ist der Gang zum RA „oberstes Gebot“; ich glaub’, da sind wir uns alle einig.

@ mercedesbenz

(29.07.2009, 09:53)mercedesbenz schrieb: Das kommt davon, wenn man nur halbherzig liest.....................

...
Wenn die Reparatursumme 70% des Wiederbeschaffungswertes-/ Marktwertes übersteigen, spricht man von einem Totalschaden. ...

Ich glaub’ wir missverstehen uns. Zur Definition für Totalschaden klick doch mal den Link zu Wikipedia und dann wäre da noch das „Integritätsinteresse“ (130%-Regelung; auch über Wikipedia zu finden). Auch ganz interessant ist der Link am Ende des Wikipedia-Artikels. -> o.k. laß uns wieder Freunde sein Peace Alter! .
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#10
Hallo,

trotz recht kooperativer Versicherung des Unfallgegners habe ich deutlich mehr Geld durch Einschalten eines Anwaltes herausbekommen! Es ging hier weniger um die Rep.kosten selber, sondern eher um Dinge wie Nutzungsausfall, Einordnung des Fahrzeuges in die Nutzungsausfallklassen und allgemeine Auslagen (Pauschale). Da aufgrund des Alters eine Wertminderung meines Fahrzeuges nicht mit einegrechnet wurde, finde ich es mehr als Recht, einen möglichst hohen Ausgleich von der gegnerischen Versicherung für das Gerenne zu bekommen.

Sicherlich führt es dazu, dass die Kosten für die gegnerische Versicherung etwas höher liegen. Ich persönlich habe aber weder Zeit und Lust, mich mit den ganzen Gesetzesdingen und meinen Rechten im Detail zu beschäftigen.

Daher würde ich den Weg zum Anwalt auch bei eindeutiger Sachlage jederzeit erneut antreten!
Gruß Kai

[Bild: Audi.jpg]
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