Bodenfreiheit?!
#21
ich dachte immer die Reifenhöhe bleibt die selbe....Aber wieder was dazu gelernt Smile
Beste Grüsse
Marko


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#22
(05.01.2013, 01:22)BobaBen schrieb: Hi, naja das der Tacho mehr anzeigt als das Navi ist normal, da der Tacho meist auf eine Geschwindigkeit geeicht ist, wenn überhaupt.

Und das passt meist bei 100km/h überein.

Also die 10km/h Abweichung würde ich noch nicht als grundsätzlich falsch bezeichnen.

Grüße Ben
Bei Stadtverkehr sieht es aber genauso aus, Tacho zeigt 60.. Navi zeigt 50 km/h. Sind da nicht normal 3-5 km/h toleranz?

(05.01.2013, 02:41)svenusABC schrieb:
(04.01.2013, 20:59)stefan1989 schrieb: Und was mich noch viel mehr Interessiert.. komm ich so überhaupt auf den Bremsenprüfstand?! Big Grin

...

Ein Problem könnte dann aber doch entstehen: Bei der Äußerung
des Wunsches nach der Bremsplattenprüfung könnte der
Prüfer einen genaueren Blick auf Bodenfreiheit Deiner Karre werfen..
Zwinker

Ok, aber selbst wenn es ist ja alles Eingetragen. Theoretisch gesehen können die einen ja trotzdem nichts..
Weil wie ich eigendlich auf dieses Thema gekommen bin.. als mein Dad sich den angeguckt hat, ist ihm aufgefallen wie tief das teil ist. Er meinte es sei Vorschrift eine Bodenfreiheit von 10cm zu haben. Habe aber nichts gefunden wo dies in der StVO geschrieben steht. Der ganze andere kram wie Kennzeichenhöhe, Scheinwerferhöhe etc. haut alles hin
mfG
Stefan


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Fuhrpark:
Audi Cabrio V6 2.6 - 04/10
Audi A3 Sportback 1.6 FSI mit Chip - Ganzjährig
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#23
Ich habe auch regelmäßig aufgesetzt, 16" mit 215/45 .. Und 50/50 Fahrwerk, Problem bei mir am 5zyl. War die auspuffschelle, die musste ich ein Stück weit drehen und das Problem war weg Zwinker
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#24
(05.01.2013, 11:46)stefan1989 schrieb: ...Er meinte es sei Vorschrift eine Bodenfreiheit von 10cm zu haben. Habe aber nichts gefunden wo dies in der StVO geschrieben steht. Der ganze andere kram wie Kennzeichenhöhe, Scheinwerferhöhe etc. haut alles hin

Alter Irrglaube.

Es steht im Gesetzestext, dass zu festen Bauteilen 10 cm und zu beweglichen 8 cm Bodenfreiheit sein sollten bzw. Gegenstände mit 8 cm Höhe überfahren werden können.

Schlagwörter hier sind sollten und können. Denn es heißt nicht MUSS und somit sind tiefere Fahrzeuge im Ermessensspielraum des jeweiligen Prüfers. Wobei es hier seit 1-2 Jahren auch eine Verschärfung gegeben hat.

War z.B. mit meinem Passat bei der DEKRA zum Eintragen von Felgen. Fahrwerkseinstellung so, wie ein Jahr zuvor an selber Prüfstelle abgenommen (unter 8 cm Bodenfreiheit) nur dass diesmal der Prüfer da war, der was gegen mich hat bzw. wir beide uns zwischenmenschlich nicht "grün" sind. Kommentar von ihm: Fahrzeug ist ihm zu tief sodass er mir die Felgen nicht einträgt.
Also wieder gekommen als "mein" Prüfer da war und schon war die Eintragung kein Problem mehr, wobei er mir auch gesagt hat, dass dies zukünftig nicht mehr so gehandhabt wird, da sie einen Hinweis auf Einhaltung der min. 8 cm bekommen haben von der Zentrale in Stuttgart.

Einzig, wie schon erwähnt, gibt es Vorschriften über die Höhe der Kennzeichen v/h (20 / 30 cm) sowie der Beleuchtung v/h (50 zu Lichtaustrittskante/ hinten weis ichs grad nicht auswendig)
Gruß Jürgen

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Im Alltag / für die Familie: Opel Insignia SportsTourer 4x4 Biturbo CDTi OPC-Line mit voller Hütte (bis auf eHeckklappe und Panoramadach)
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#25
Na das beruhigt mich doch. Dann klär ich mein Dad auch mal aufBig Grin Und wie gesagt, die Kennzeichenhöhe und Scheinwerfer und der ganze kram haut alles hin.
Somit müsste es ja eigendlich keine Probleme mit der Rennleitung geben
mfG
Stefan


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#26
(05.01.2013, 11:51)sinox87 schrieb: Ich habe auch regelmäßig aufgesetzt, 16" mit 215/45 .. Und 50/50 Fahrwerk, Problem bei mir am 5zyl. War die auspuffschelle, die musste ich ein Stück weit drehen und das Problem war weg Zwinker

Das selbe Problem hatte ich bei mir auch.
War 40/40 tiefer und bin 225/45 R17 gefahren.
Da bin ich ab und an auch bei Bodenwellen aufgesetzt.
Meistens dann mit der Auspuffschelle zwischen Kat und MSD und nachdem ich sie gedreht habe, war es ab und an der Fall das ich mit dem MSD aufgesetzt habe.

Jetzt mit einem 40/35 Fahrwerk und 225/40 R18 ist der absolut nichtmehr der Fall.
Zumindest bis jetzt, toi toi toi Rolleyes

Lg, Max
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#27
Sag mal, wie fahrt ihr denn Auto bzw. was habt ihr für Straßen?

40/40 tiefer mit 17er und aufsetzen? Wie geht dass denn bitte????

Fahre aktuell ca. 60/50 tiefer mit 205 45 17 und setz nicht auf.
Gruß Jürgen

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#28
(06.01.2013, 09:41)Audi_JR schrieb: Sag mal, wie fahrt ihr denn Auto bzw. was habt ihr für Straßen?

40/40 tiefer mit 17er und aufsetzen? Wie geht dass denn bitte????

Fahre aktuell ca. 60/50 tiefer mit 205 45 17 und setz nicht auf.

Also bei mir sind es wie ich schon sagte meist dieses scheiß Inseln in einer Verkehrberuhigten strasse... sprich 30er Zonen.. wo ich dann aufsetze
mfG
Stefan


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#29
Hi,
habe mir mal nicht die Mühe gemacht alle Posts zu lesen, dennoch möchte ich dir meine Erfahrungen mitteilen:

Ich fahre ein sehr tiefgedrehtes Gewindefahrwerk mit 215/40 17 Zoll ... d.h. ich bin ggnüber serie ca 1 cm tiefer allein wegen den Reifen.

Probleme gibt es bei mir sehr oft mit den Seitenschwellern, genauer gesagt mit diesen Falzen am Unterboden. Da setze ich öfter mal auf.
Ansonsten habe ich eigentlich keine Probleme, außer an den typischen Parklücken mit Bordsteinhohem Begrenzungsstein vorne, da darf ich nicht so weit vorfahren, sonst setzt sie Stoßtange auf.
Mit sonstigen Teilen (Auspuff oder so) gibts keine Probleme. Habe eine BN-Pipes ab Kat.

Gruß Alex
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#30
Hallo zusammen,

entschuldigt, dass ich das so nicht stehen lassen kann...

(04.01.2013, 21:49)Audi_JR schrieb: Wenn die Reifen und das Fahrwerk so eingetragen sind, kann die Rennleitung gar nichts sagen. Sind jedoch Abweichungen vorhanden, z.B. Setzung der Federn, dann hast nen Problem. Von dem her mal nachmessen was IST und SOLL.

So paradox das klingen mag, aber egal ob Du irgendwas von einer Prüfstelle eingetragen bekommen hast oder nicht, spielt das bei einer Kontrolle durch die Rennleitung (fast) keine Rolle. Es liegt (und jetzt kommt´s) im Ermessen des kontrollierenden Beamten, ob er Dich weiter fahren lässt oder nicht. UuupsUuupsUuups
Er kann Dir sogar an Ort und Stelle das Fahrzeug entstempeln, wenn er der Ansicht ist, dass eine Weiterfahrt ein Verkehrsrisiko darstellt! Die Kosten, die dann entstehen für Abtransport, weitere Vorführung bei einer Prüfstelle und erneute (wenn alles glatt geht) Anmeldung gehen auch auf Deine Kappe. So was nennt man wohl übergreifeende, sinnfreie Bürokratisierung, wo der eine Amtsschimmel nicht weiß, was der andere tut NeneneNeneneNenene

@Stefan:
Beim Überfahren von Schwellen und Barrieren kannst Du ein Aufsetzen vermeiden, wenn Du diese Stelle schräg überfährst. Hat sich bei mir schon oft bewährt und war ein Tipp von einem Off-Road-Fahrer...

Grüße aus dem schönen Allgäu,
Robby
H&R 50/50mm; Räder BBS RS 219 in 9j x16 ET 09 mit 215/40 R 16; Girling 60 Bremse mit Tarox-Scheiben; Facelift-Stoßstangen; Eigenbau-Kühlergrill RS 6-Look; Schweller und Stoßstangenunterseite in Wagenfarbe; BN-Pipes ab Kat; Sitze neu geledert, Sitzmittelbahnen Alcantara, Nähte Dunkelgrün; Lenkrad aufgepolstert & neu bezogen; einige Innenraum-Teile mit Alcantara bezogen; TT-Pedale; Doorboards mit Audio-System Radion 165-4, 8" JL-Audio-Subwoofer im Skisack, Krüger & Matz KM 1004
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