[Info] rechtliche Einschätzung zum Thema Heckscheibe
#1
Hallo zusammen.

Vielleicht interessiert den einen oder anderen ein Urteil zum Thema Glasbruch der
Wopavin Heckscheibe unserer Fahrzeuge.
Gruß

Markus


[Bild: sig35.jpg]
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#2
Hallo Zusammen,

meine Werkstatt hatte letztens auch schon angemerkt, dass sich die Versicherungen diesbezüglich immer weiter abwenden und Kunststoff explizit ausschließen. Da lag die Begründung zwar anders aber das Ergebnis ist das selbe: es wird schwerer die Scheibe mit Unterstützung der Versicherung auszutauschen - trotz der Tatsache, dass einige Anbieter nur komplette Wechsel im Programm haben. Schade.

Sonnige Grüße

Steffen
„Geld haben ist schön, solange man nicht die Freude an Dingen verloren hat, die man nicht mit Geld kaufen kann.“ Salvador Dalí (1904-1989), span. surrealist. Maler

„Warum denn immer gleich sachlich werden, wenn es auch persönlich geht.” (André Heller (*1946), österr. Literat u. Unterhaltungskünstler)
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#3
Hallo Markus,

jetzt wäre noch interessant, was in den Versicherungsbedingungen steht! Sorry, aber nur mit dem Gerichtsurteil wird hier wahrscheinlich wieder eine "Wirtshaus-Stammtisch-Diskussion" losgetreten. Ich bin ja ein Verfechter dessen, was in den Versicherungsbedingungen steht; im übrigen ist dieses Urteil auch "nur" für diesen speziell verhandelten Fall anwendbar - auch wenn sich evtl. dadurch eine Tendenz erahnen lässt.

Ich habe mal etwas in den Bedingungen zur "Kaskoversicherung" der "BVG-Versicherung AG", Stand 6/12 herumgestöbert und folgendes aussagekräftiges herausgefunden.
Zitat:Glasbruch
A.2.2.6 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges.
Die Verglasung umfasst Scheiben (Front-, Heck-, Seiten- und Trennscheiben),
Glasdächer, Spiegel und Abdeckungen von Leuchten.
Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am
Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bei
Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs erstatten wir auch
reparaturbedingte Innenreinigungskosten.
Ist bei einem Totalschaden des Fahrzeugs auch ein Glasbruchschaden
entstanden, ersetzen wir den Wiederbeschaffungswert
der Verglasungsteile, der sich aus dem Verhältnis vom Neupreis
zum Wiederbeschaffungspreis des gesamten Fahrzeuges ergibt.
Glasreparaturen bzw. Scheibentausch können nicht fiktiv abgerechnet
werden.
Das, was mir sofort auffällt -> es fehlt der Wortlaut "glasähnliche Stoffe". Somit ist für mich das Urteil sehr gut nachvollziehbar und lässt auch keine Zweifel aufkommen (wenigstens für mich). Es wurde sogar in den Bedingungen präzisiert und der Umfang auf "Abdeckungen von Leuchten", die auch nur aus Kunststoff bestehen erweitert; alles andere entspricht tatsächlich dem normalen Sprachgebrauch entnommen als Glas.

Solltest Du derjenige sein, den das Urteil betrifft - dann tut es mir leid für Dich. Ich habe in früheren Beiträge schön öfters darauf hingewiesen, dass vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen durchgelesen werden sollten und im Besonderen auf den Zusatz "glasähnliche Stoffe" geachtet werden soll. Mit diesem Zusatz hat die Versicherung keine rechtliche Handhabe, sich vor der Begleichung eines Heckscheibentausches zu "drücken".
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#4
Hi,

ich habe die Erfahrung gemacht, das es immer besser ist vorher mit der Versicherung zu sprechen. Wenn man dort unverbindlich anfragt und den Fall schildert,
sind sie meist immer freundlicher gestimmt, als wenn man ihnen die Rechnung auf den Tisch knallt. In meinem Fall hab ich es so gemacht und die Abwicklung
war problemlos. Auf Rechtsstreitigkeiten würde ich mich da gar nicht einlassen, egal wie es ausgeht.
sonnige Grüße
Torsten

[Bild: Siggi2.jpg]
6.Bickenrieder Schraubertage 2013
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#5
Hallo zusammen.

Nein, mich betrifft das Urteil nur indirekt. Ich wollte damit auch lediglich eine Tendenz
aufzeigen, die Winni sehr gut ergänzt hat.
Gruß

Markus


[Bild: sig35.jpg]
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#6
Hallo,
Vielleicht sollte man die Versicherungen unter einem eigenen Punkt, evtl. den FAQ mal benennen.
Ich bin bei der Cosmos und habe angefragt, die würden zahlen.
Gruss Hans Georg
pelikanblau: [Bild: 653206.png]
mingblau: [Bild: 653204.png]

[Bild: 86tgwoab.jpg]

Think about your life, you live in a box, you work in a box, you'll leave the world in a box.

There must be something in between Wub
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#7
Servus und Hallo,

da bei mir nächste Woche der Verdecktausch ansteht, hier mal ein kurzer Zwischenbericht von meinen
Allianz Versicherungsvertreter.
Bei mir ist die Heckscheibe um den Reißverschluss undicht. Hier tritt die Teilkaskoversicherung nicht ein. Sorry! Tut mir leid!
Es muss ein Loch oder Riss in der Scheibe sein.

Gruß weichheimer
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#8
Hallo weichheimer,

dass ein undichtes Verdeck (auch wenn es um die Heckscheibe herum ist) nicht durch die Teilkasko ersetzt wird, ist richtig - in den Bedingungen steht meistens was von Glasbruch (hoffentlich auch Glasbruch an "glasähnlichen Stoffen"). Mit der Aussage Deines Versicherungsvertreters ("Es muss ein Loch oder Riss in der Scheibe sein") wäre ich allerdings auch etwas vorsichtig, da Anfang dieses Jahres beim Amtsgericht München sogar ein Fall verhandelt wurde, in dem es um einen durch Alterung bedingten Glasbruch ging - das Ergebnis war sehr ernüchternd für den Beteiligten -> nachzulesen hier. Klar, es handelt sich nicht um ein übergreifendes Urteil, aber eine gewisse Tendenz zeigt es dennoch.

Einzig, wenn nachweislich ein nicht alterungsbedingter Glasbruch vorliegt und in den Bedingungen sogar so was wie "glasähnliche Stoffe" drinsteht -> bist Du auf der "erfolgreichen Seite".

Die Versicherer lesen halt auch im Internet mit, wo oft damit geprahlt wird, dass ein alterungsbedingter Glasbruch von den Versicherungen bezahlt wurde - und wenn's halt auch nur ein Fingierter gewesen ist.
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#9
Hallo,

mein Glasbruch an der Heckscheibe wurde von der HUK auch "kulanterweise" übernommen. Ich hatte vorher angefragt und jetzt nach drei Jahren werde ich den Schaden mit einem neuen Verdeck beseitigen und endgültig abrechnen (drei Jahre hat man Zeit). Ich hatte vorher mir sicherheitshalber den Kostenvoranschlag auszahlen lassen, da ich nicht nicht wußte, ob ich das Fahrzeug behalten wollte.
Gruß Matthias

Verträume nicht dein Leben, sondern lebe deine Träume

[Bild: b8955d19azbacnqoi.jpg]

Audi Cabrio, 2.8 AAH, Bj. 06/95, 3.Hd., 224.000km, Klima, el. Verdeck, Serie (keine Änderungen)

[Bild: 331040.png]
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#10
Liebe Freunde,

zusammenfassend gibt es also nur ein Ergebnis: Haftpflicht für unsere Cabrios ist, für Sonnenscheinfahrer, ausreichend.

Für das gesparte Geld kann ich durchaus mal eine Streuscheibe selbst bezahlen und bei Diebstahl ist es so oder so ein durch Geld kaum zu ersetzender Verlust, da gute und sehr gute Fahrzeuge kaum auf dem Markt angeboten werden.

Beste Grüße

Christian
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