08.11.2018, 11:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.2018, 11:47 von Peter_Pan.
Bearbeitungsgrund: Nachtrag
)
(08.11.2018, 10:26)Cinderella schrieb: .... allerdings ist bei unseren Rechtsverkehrbändern auch auf der rechten Seite bei der verschlossenen rechten Nebelleuchte die silberne Farbe vorhanden und somit die Reflextorfunktion vorhanden. ...
Hallo Ralf,
das stimmt nur zur Hälfte. Nachdem ich gestern nur mal flüchtig draufgesehen habe, habe ich mir gerade die Sache noch einmal ganz genau angesehen.
Nicht die Farbe übernimmt die Reflektorfunktion, da ist ein richtiger Reflektor eingeclipst:
Auf der Seite der Vorbereitung fehlt der Reflektor. Hier haben sich scheinbar die Kaufleute durchgesetzt? Die doppelte Lagerhaltung aber ausser acht gelassen.
Ich hatte noch in Erinnerung, dass wir mal vor Jahrzehnten eine NSL nachrüsten wollten, als die noch nicht serienmäßig waren. War im Gehäuse vorbereitet, aber auch da fehlte der Reflektor und die ganze Leuchte musste getauscht werden.
Reflektor nachrüsten geht hier auch nicht - es sei denn, man sägt das verschweißte Ober- und Unterteil des Leuchtenbands auseinander. Sicher machbar, aber nichts für mich.
Aber bevor ich gar kein Leuchtenband hätte, würde ich mir auch eins für Linksverkehr holen und ggfs. auf die NSL verzichten. Nicht funktionierende NSL dürfte beim TÜV doch nur ein geringfügiger Mangel sein? Und mal ehrlich: wie oft benutzt man das Teil - wenn man es vorschriftsmäßig benutzt?
Gruß
Peter
Was stört es die deutsche Eiche, wenn sich eine Wildsau an ihr reibt?
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