COC Dokument....wer hat Erfahrung ?
#1
Hallo an alle,

ich bin nach Österreich umgezogen und lebe seit knapp zwei Jahren hier.
Nun habe ich aus Berlin mein Cabrio nachgeholt und möchte aus ihm einen echten "Österreicher" machen.

Als erstes war ich beim Audi Autohaus als Vertreter des Genaralimporteurs. Dort hat man mir gesagt, der Wagen sei zu alt (Bj. 1992) und somit kann Audi diesen nicht "importieren", sondern ich muss zum österreichischem Tüv. Da wird eine Einzelabnahme gemacht und die Fahrzeugdaten in die österreichische Datenbank eingetragen.
Dort habe ich auch schon einen Termin......am 02.07.2019 Da bin ich aber traurig!  (in Berlin hätte es mich nicht überrascht, hier allerdings schon)

Meine Frage dreht sich um das COC Dokument. Brauche ich dieses wenn mein Fahrzeug schon in Deutschland (EU) angemeldet war ?
Ich habe soeben versucht, dieses über die VW Konzernlogistig zu beantragen, und es erschien diese Aussage:

Das Fahrzeug wird in der Datenbank nicht gefunden. Fahrzeug zu alt (älter als Modelljahr 1995) oder Fahrgestell-Nr. falsch.
Das deckt sich mit der Aussage vom Audi Autohaus. Also muss es beim Tüv passieren. Aber: ist das unbedingt nötig ?
Kostet immerhin um die 200,00 € dieses Dokument.

Nun möchte ich wissen, ob hier jemand damit schon seine Erfahrung gemacht hat ?

Danke vorab.
Unterhalte dich mit einem Ochsen über Samstag, wenn er Freitags geschlachtet wird. Hat keinen Sinn.Smile

[Bild: czwuptadle3ny46s9.jpg]


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#2
Servus

hier einige Anmerkungen von mir:

grundsätzlich kann der GI (=Generalimporteur in Salzburg) kein Auto "importieren" - das macht immer der jeweilige Zulassungsbesitzer bei der Einfuhr von Fahrzeugen, die nicht ursprünglich nach A geliefert wurden.

Richtig ist die Aussage, das du kein Datenblatt bekommst, da die Unterlagen nicht beim GI aufliegen - damit bleibt nur der (teure und mühsame) Weg der Einzelgenehmigung im jeweiligen Bundesland.

Vorteilhaft ist da auf alle Fälle, alle Unterlagen (Zulassungsbescheinigung....) dabeizuhaben und ebenfalls wichtig: das Fahrzeug muß im Originalzustand sein.
Eintragungen die in D gemacht wurden, müssen nicht zwangsläufig auch in A zulassungsfähig sein!
Das COC brauchst du nicht unbedingt; da ja die Daten auch aus den bereits vorliegenden Dokumenten übertragen werden können.

Arbeitskollege war 3x auf der Landesregierung bezg. Einzelgenehmigung eines Ford Mustang`s - da ging es um Felgen, Fahrwerk, Bodenfreiheit usw... - war kein Spaß...

Für mich hat sich die Frage nach der Zulassung auch gestellt - da ich aber nach wie vor meinen Hauptwohnsitz in D habe und meinen Nebenwohnsitz beruflich in A = haben meine Fahrzeuge nach wie vor eine deutsche Zulassung.
Bevor hier wieder Diskussonen kommen: es gab vor einiger Zeit eine Änderung hierzu: Der Hauptwohnsitz ist nicht der Wohnsitz, wo ich am meisten Zeit verbring, sondern dort wo mein "Lebensmittelpunkt' ist - da ich zuhause in mehreren Vereinen bin und z.B. auch der Freundeskreis hier ist hatte ich beim Finanzamt sowohl in D wie auch in A noch keine Probleme, das nachzuweisen.

Grundsätzlich sind auch die Versicherungsbeiträge (Achtung in A: Komplettbetrag von Versicherung und motorbezogener Steuer) höher als hierzulande.
Auch die Vollkasko endet irgendwann nach ein paar Jahren und ist dann nicht mehr möglich - besonders bei "Liebhaberfahrzeugen" ein nicht zu unterschätzender Nachteil

Wenn du noch was brauchst, gerne PN

Nächtliche Grüße
der Charly
„ Wir bauen Autos die keiner braucht, aber jeder haben will“ Zitat von Ferry Porsche
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#3
Hallo Charly,

danke für die ausführliche Antwort.
Mit "importieren" meinte ich natürlich typisieren des Fahrzeugs.

Der Wagen ist bis auf das Radio im Originalzustand, an Unterlagen habe ich den Kaufvertrag, deutschen Brief + Zulassung + Tüvbericht.
Das mit der Teilkasko wusste ich, leider ist es nicht möglich das Auto weiterhin in Deutschland angemeldet zu lassen. 
Da mein fester Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in A ist und die Strafen für das fahren mit deutschen Kennzeichen recht hoch sind.

Und ja, das Autofahren ist hier um einiges teurer als in Deutschland.

Dann werde ich mal voller Hoffnung den Weg zum Tüv antreten. Das mit dem COC habe ich dann übrigens auch noch gefunden, ich hoffe mal daß es auch klappt.


Danke, Gruß, Martin


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#4
Hi Martin,

mit der EG-Bescheinigung bzw. des Datenblatts deines Fahrzeugs ist doch eine Zulassung kein Problem oder?

Dieses Datenblatt bekommst du beim Audi Händler oder Audi Tradition.

Grüße Andreas


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