01.12.2007, 01:34
Hallo
Da wir hier eh alle nur raten können kann ich es nur nochmal sagen "Geh zu einem Anwalt" !
Auf der Insel hängen die doch alle ab. ;-)
Das mit dem Werkvertrag ist ja richtig-wo liegt also das Problem? Ein Auftrag ist ein Auftrag und kein Freifahrtschein!
Ich würde den Rechnungsbetrag um ca. 100% mindern... Auftrag nicht im geringsten erfüllt oder???
Da wir hier eh alle nur raten können kann ich es nur nochmal sagen "Geh zu einem Anwalt" !
Auf der Insel hängen die doch alle ab. ;-)
Das mit dem Werkvertrag ist ja richtig-wo liegt also das Problem? Ein Auftrag ist ein Auftrag und kein Freifahrtschein!
Ich würde den Rechnungsbetrag um ca. 100% mindern... Auftrag nicht im geringsten erfüllt oder???

FAQ

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