Xenon und S-Line im Audi 80 Cabriolet?
#11
Warum gibts für aLWR keine Chance im Cabrio?
Gruß Jürgen

[Bild: 7h4kmmhx.jpg]

Im Alltag / für die Familie: Opel Insignia SportsTourer 4x4 Biturbo CDTi OPC-Line mit voller Hütte (bis auf eHeckklappe und Panoramadach)
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#12
(16.02.2011, 21:32)Bayerndiesel schrieb: Ich hab' hier mal gelesen, dass Baujahr abhängig nicht unbedingt eine automatische Leuchtweiten Regulierung dabei sein muss.

Richtig wenn es denn ab Werk damit gekommen ist, wenn du aber nachrüstest musst du die Aktuellen bestimmungen erfüllen und die sagen aLWR.

aLWR fällt flach, weil du keine aLWR im Cabrio mit geprüften Teilen oder Systemen Nachrüsten kannst.
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben

Fahrzeug:
96er Audi S4 B5 1,8T GT28RS 280PS in Rein Weiss aus der Mischbank mit Carbon Haube und Dach
Audio:
Zenec 7" Radio, ESX VX 6.2c, Audio System F2 130 III Twister + Notlösung TOXIC 10" Subwoofer im Kofferraum
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#13
Nabend zusammen,

habe da mal ein Kleinigkeit zu lesen.

Der renommierte Hersteller Hella meint dazu folgendes: Statement von Hella

Zitat:
Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere Blendwerte

Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.

Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).

Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

Hohe Blendwerte:Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato (ab Januar 2003) anbietet. Damit lassen sich die Vorteile des hoch leistungsfähigen Xenonlichts optimal nutzen:
mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe;
hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn;
dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3.200 Kelvin, Xenonlicht 4.300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5.300 Kelvin); das kommt den Sehgewohnheiten des Menschen entgegen. Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter.
Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt, Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.
Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen. Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen.


So hoffe das erklärt nochmal´s (zum 2131414 mal) das Problem.

LG Dave
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#14
Hi,

habe im meinem anderen Forum (Vw-Bus) kürzlich gelesen, dass es mittlerweile etwas besseres wie Xenon, nämlich LED Hauptscheinwerfer gibt. Soweit ich mich erinnere gibt es die in 2 Größen, also rund und eckig, was grundsätzlich beim Cab passen könnte. Die Scheinwerfer haben wohl Zulassung und nochmals besseres Licht als Xenon.
Wenn ich den Link wieder finde poste ich ihn. Alternativ hilft googlen sicher weiter.

Servus Helmut
Hi,

ich habe gerade noch einmal nachgelesen.
Anbei link für Offroader: http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=37772

Scheint es auch eckig in 6x4 Zoll und größer oder kleiner zu geben. Eventuell ist es möglich das in das Scheinwerfergehäuse einzubauen. Vielleicht interessiert es jemand als Bastelanregelung

Servus Helmut
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#15
Zitat:Scheint es auch eckig in 6x4 Zoll und größer oder kleiner zu geben. Eventuell ist es möglich das in das Scheinwerfergehäuse einzubauen. Vielleicht interessiert es jemand als Bastelanregelung

Hallo,
auch bei LED gilt das Gleich wie beim Xenon-Umbau: Der ganze Scheinwerfer muss bauartgeprüft sein und ein lichttechnisches Gutachten vorweisen können! Daher sind auch "LED-Basteleien" an den Typ89-Scheinwerfern grundsätzlich nicht legal!
Gruß Kai

[Bild: Audi.jpg]
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#16
Heyho,

wer hätte das gedacht *lach*

Selbst wenn man sich eine Kerze reinstellt ist das nicht erlaubt. Ganz zu schweigen vom Brandschutz Zwinker

Spass bei Seite...das Thema sollte doch nun wirklich bei jedem angekommen sein.

Gruß
Dave
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