Hi...
Nochmal:
Die Typprüfnummer muss auf allen äusseren lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug von aussen sichtbar auf der Leuchte angebracht sein.
Schau Dir einfach mal alle Deine Lampen an, Du wirst auf jeder eine Kennzeichnung wie diese finden:
![[Bild: ecetyp.jpg]](http://lad-dir-was.de/img/cab/temp/ecetyp.jpg)
Falls Du eine Leuchte ohne derartige Kennzeichnung bzw. (bei Nachrüstung) ohne mitgeführte Zulassungsunterlagen inkl. einer solchen Prüfnummer an Deinem Wagen montiert hast, kann folgendes auf Dich zukommen:
Klick mich feste...
Ich würd's jedenfalls nicht auf die leichte Schulter nehmen und die ominöse "ABE" sofort unter die Lupe nehmen.
Denn: Unwissen schützt vor Strafe nicht...
Gruss, Holli
P.S.: Bis auf Weiteres habe ich den Titel des Threads entsprechend geändert.
Sämtliche äussere lichttechnische Einrichtungen ohne Zulassung an einem für den Strassenverkehr zugelassenen Fahrzeug müssen entfernt werden, egal ob man sie benutzt oder auch nicht.
Gruss, Holli
(08.03.2009, 15:05)Edgar2.0 schrieb: Aber verbauen darf man die dinger doch oder ? z.b als Coming Home oder im Stand ???
Nochmal:
Die Typprüfnummer muss auf allen äusseren lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug von aussen sichtbar auf der Leuchte angebracht sein.
Schau Dir einfach mal alle Deine Lampen an, Du wirst auf jeder eine Kennzeichnung wie diese finden:
![[Bild: ecetyp.jpg]](http://lad-dir-was.de/img/cab/temp/ecetyp.jpg)
Falls Du eine Leuchte ohne derartige Kennzeichnung bzw. (bei Nachrüstung) ohne mitgeführte Zulassungsunterlagen inkl. einer solchen Prüfnummer an Deinem Wagen montiert hast, kann folgendes auf Dich zukommen:
Klick mich feste...
Ich würd's jedenfalls nicht auf die leichte Schulter nehmen und die ominöse "ABE" sofort unter die Lupe nehmen.
Denn: Unwissen schützt vor Strafe nicht...
Gruss, Holli
P.S.: Bis auf Weiteres habe ich den Titel des Threads entsprechend geändert.
(08.03.2009, 15:16)AudiCabFan schrieb: So lange du sie auf deinem Grundstück an machst ja
Sämtliche äussere lichttechnische Einrichtungen ohne Zulassung an einem für den Strassenverkehr zugelassenen Fahrzeug müssen entfernt werden, egal ob man sie benutzt oder auch nicht.
Gruss, Holli